Erneuerbare Energien in Deutschland


Sachverständigenrat: Strom-Vollversorgung aus erneuerbaren Energien (EE) möglich
Die Sicherheit der Versorgung könne, trotz der Schwankungen in der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien, zu jeder Zeit gewährleistet werden


(12.05.11) - Nach Ansicht des Sachverständigenrates für Umweltfragen ist eine hundertprozentige Vollversorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien (EE) "möglich, sicher und bezahlbar". Diese Auffassung vertritt der Sachverständigenrat in einem von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten Sondergutachten (17/4890) mit dem Titel "Wege zur 100 Prozent erneuerbaren Stromversorgung".

Eine detaillierte Analyse des Potenzials der regenerativen Energiequellen zur Stromerzeugung in Deutschland, Europa und Nordafrika zeige, "dass eine ausschließlich auf regenerativen Energiequellen basierende Stromversorgung bis 2050 unter Beachtung strenger Anforderungen des Naturschutzes und bei Vermeidung von anderen Nutzungskonflikten möglich ist", schreibt der Rat.

Die nutzbaren Potenziale an erneuerbaren Energien in Deutschland und Europa würden es bei einem entsprechenden Ausbau von Netzen und Speichern erlauben, zu jeder Stunde des Jahres die maximal anzunehmende Nachfrage nach Strom zu bedienen. "Die Sicherheit der Versorgung kann somit, trotz der Schwankungen in der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien, zu jeder Zeit gewährleistet werden", stellt der Rat fest. Bis zum Jahr 2050 werde dabei der Windenergie, besonders im Offshore-Bereich, eine herausragende Bedeutung zukommen. Die Rolle der Solarenergie wird je nach Szenario unterschiedlich stark beurteilt. Der Anteil der Biomasse soll wegen möglicher Landnutzungskonflikte und hoher Kosten nicht über 7 Prozent steigen.

Zur Stromerzeugung mit Kohle- und Atomkraftwerken stellt der Rat fest: "Weder eine Verlängerung der Laufzeit von Atomkraftwerken noch der Bau neuer Kohlekraftwerke mit Kohlendioxidabscheidung und -speicherung sind notwendig." Bereits der Bestand an konventionellen Kraftwerken mit einem geringen Zubau an Gaskraftwerken reiche als Brücke hin zu einer regenerativen Stromversorgung aus.

In den Handlungsempfehlungen des Sachverständigenrates wird die Einsparung von Strom als wichtigste Brückentechnologie auf dem Weg zur regenerativen Vollversorgung betrachtet. Um Marktanreize zu stärken, wird unter anderem die Einführung von "Verkaufsobergrenzen für Energieversorgungsunternehmen" empfohlen.

Eine zentrale Rolle beim Übergang zu einer vollständig erneuerbaren Stromversorgung spielt nach Ansicht des Sachverständigenrates insbesondere der Ausbau der Energieinfrastruktur in Form von Übertragungsnetzen und Speichern. "Dieser wird mit hoher Wahrscheinlichkeit den zentralen Engpass für den schnellen Ausbau der Nutzung der regenerativen Energiequellen für die Stromversorgung in Deutschland und Europa darstellen", heißt es in dem Sondergutachten. Zur Schaffung von Speicherkapazitäten soll vor allem die Wasserkraft in Norwegen genutzt werden.

Die norwegische Wasserkraft scheine sich mit der erneuerbaren Stromerzeugung in Deutschland "sehr gut zu ergänzen", heißt es. Allerdings sieht der Rat Versäumnisse in der deutschen Energiediskussion. Der Ausbau der Übertragungsnetze und Speicher hätte schon viel früher ins Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt werden müssen. (Deutscher Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen