Schleichende Flucht aus der Mitbestimmung?
Sachverständige erörtern Anträge zur Stärkung der Unternehmensmitbestimmung
Mitbestimmungsgesetz von 1976 eine "Scheinmitbestimmung"?
(13.05.11) - Die Anträge der SPD-Fraktion mit dem Titel "Demokratische Teilhabe von Belegschaften und ihren Vertretern an unternehmerischen Entscheidungen stärken" (17/2122) sowie der Fraktion Die Linke mit dem Titel “Unternehmensmitbestimmung lückenlos garantieren" (17/1413) waren Gegenstand der Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt in seiner Stellungnahme die Fraktionsanträge für eine Erstreckung der Mitbestimmungsgesetze auf Gesellschaften ausländischer Rechtsformen, die in Deutschland ansässig sind. "Offenkundig sind im Schutzbereich der Unternehmensmitbestimmung in Deutschland durch die Europäisierung des Gesellschaftsrechts Lücken entstanden", schreibt der DGB und äußert sich besorgt über "eine schleichende Flucht aus der Mitbestimmung".
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) lehnt hingegen die Forderungen der Fraktionen ab und warnt in seinem Papier vor einer "Isolierung des deutschen Mitbestimmungssystems in Europa". Roland Wolf von der BDA betonte, die geforderte Ausweitung der Unternehmensmitbestimmung auf ausländische Kapitalgesellschaften sei mit den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs nicht vereinbar und verstoße gegen die Niederlassungsfreiheit.
Das Berlin Center of Corporate Governance Technische Universität Berlin schreibt, das Ziel, einer überzogenen Shareholder-Value-Orientierung der Unternehmensführung entgegenzuwirken, sei grundsätzlich zu begrüßen. “Die Annahme, dass sich das Regime der unternehmerischen Mitbestimmung bewährt hat und einen Standortvorteil darstellt, ist in dieser Form jedoch pauschal nicht haltbar", heißt es weiter.
Das Institut der Deutschen Wirtschaft Köln hinterfragt in seinem Papier die Begründung der Anträge und den dort enthaltenen Verweis der Fraktionen auf die gestiegene Anzahl von in Deutschland ansässigen Firmen, die sich aufgrund der Wahl einer ausländischen Rechtsform der Unternehmensmitbestimmung entzögen. “Die insgesamt in beiden Anträgen aufgeführte Anzahl von Firmen - 37 - kann angesichts einer Gesamtzahl von 700 Unternehmen, die unter das Mitbestimmungsgesetz" fallen, "kaum als Beleg für die Ausbreitung einer mitbestimmungsfreien Zone gewertet werden."
Professor Heinz-J. Bontrup gehen die Fraktionsanträge hingegen nicht weit genug. Diese wiesen zwar in die richtige Richtung, betont er in seiner Stellungnahme. Aber selbst bei vollständiger Umsetzung könne auch in Zukunft nicht von einer Wirtschaftsdemokratie gesprochen werden. Diese sei aber längst überfällig, sagte er während der Anhörung. Er bezeichnete außerdem das Mitbestimmungsgesetz von 1976 als "Scheinmitbestimmung" und wies auf die zentrale Rolle der Arbeitnehmer für die Wertschöpfung hin. "Ein Unternehmen ohne Beschäftigte ist ein Museum", sagte er. (Deutscher Bundestag: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>