Produkthaftung im Online-Handel
Produkthaftung und Marktüberwachung im internationalen Online-Handel
Welche Strafen drohen nach Kenntnis der Bundesregierung den Anbietern von Waren auf Online-Handelsplattformen mit Sitz im außereuropäischen Ausland nach aktuellem Stand?
Die Deutsche Bundesregierung informiert über die Haftung außereuropäischer Anbieter im Online-Handel, bei Verstößen gegen die europäischen Produktsicherheitsstandards. In ihrer Antwort (19/11444) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10948) sind außerdem die Meldungen der deutschen Marktüberwachungsbehörden zu gefährlichen Produkten aufgeführt. Im Jahr 2018 seien der EU-Kommission etwa 383 Fälle übermittelt worden, Angaben zu den betroffenen Stückzahlen einzelner Produkte oder Unfällen können allerdings nur sehr eingeschränkt gemacht werden.
Derzeit werde nach Angaben der Bundesregierung geprüft, ob nationale Gesetze im Rahmen der neuen europäischen Marktüberwachungsverordnung geändert werden müssen. Im Rahmen dieser Verordnung seien auch Fullfilment-Center, sofern kein anderer Wirtschaftsakteur vorhanden ist, in der Pflicht die Produkte entsprechend den europäischen Binnenmarktvorschriften zu gestalten. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 19.08.19
Newsletterlauf: 15.10.19
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).