Informationen zu Deutscher Bank geheim


"Troika-Laundromat"-Recherchen hätten ein mutmaßliches Geldwäschesystem zwischen Russland und westlichen Staaten enthült
Deutsche Bank wird in einer Reihe von Fällen mit unterschiedlichen Delikten in Verbindung gebracht




Informationen zu Medienberichten über ein Geldwäschesystem zwischen Russland und westlichen Ländern, für das auch Konten bei der Deutschen Bank genutzt worden sein sollen, will die Deutsche Bundesregierung nur in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Einsichtnahme bereitstellen. Dies teilt sie in ihrer Antwort (19/10887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/10068) mit. Das Geheimhaltungsinteresse ergebe sich unter anderem aus der Tatsache, dass Grundrechte Dritter betroffen seien, da es sich um geschäftsinterne Kenntnisse des betroffenen Instituts und um eine andauernde Untersuchung handele. Die Weitergabe derartiger interner und ungesicherter Erkenntnisse könne voreilige beziehungsweise ungerechtfertigte Marktreaktionen beispielsweise im Hinblick auf den Kurswert eines Instituts hervorrufen und die Wettbewerbsposition eines Instituts beispielsweise im Bezug auf die Rekapitalisierung am Markt beeinflussen.

Vorbemerkung der Fragesteller
Die Deutsche Bank AG wird in einer Reihe von Fällen mit unterschiedlichen Delikten wie der (Beihilfe zu) Geldwäsche und Steuerhinterziehung, des Betrugs (z. B. Manipulation von Referenzzinssätzen) oder der Umgehung von Sanktionsbestimmungen im internationalen Finanzverkehr in Verbindung gebracht. In vielen Fällen sind hierbei rechtskräftige Urteile ergangen, in anderen Fällen laufen Ermittlungen oder Gerichtsverfahren.

So wurden beispielsweise 2016 sechs ehemalige Mitarbeiter der Deutschen Bank im Zusammenhang mit dem Umsatzsteuerbetrug im Emissionshandel u. a. zu Haftstrafen verurteilt. Im Jahr 2017 musste die Deutsche Bank wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten ein Bußgeld von 630 Mio. Euro zahlen. Im Jahr 2013 verhängte die EU-Kommission wegen der Manipulation von Referenzzinssätzen Bußgelder in Höhe von 725 Mio. Euro gegen die Deutsche Bank, 2015 wurden in einem Vergleich mit den USA und Großbritannien 2,5 Mrd. Euro fällig. Der frühere Mitarbeiter und Hinweisgeber E. B. warf der Deutschen Bank eine "kriminelle Unternehmenskultur".

Erst kürzlich enthüllten die "Troika-Laundromat"-Recherchen ein mutmaßliches Geldwäschesystem zwischen Russland und westlichen Staaten. Zwischen spätestens 2003 und frühestens April 2017 sollen in dem Zusammenhang Überweisungen in Höhe von mehr als 889 Mio. US-Dollar von Konten der Deutschen Bank an dem Geldwäschesystem zugehörige Konten überwiesen worden sein.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 15.07.19
Newsletterlauf: 29.08.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen