Umgang mit Fluggastdaten


Linke befragt Bundesregierung zur Nutzung von Fluggastdaten beim Zoll
Die Ausführungen der Fragesteller, wonach das Zollkriminalamt (ZKA) über das BKA-Vorgangsbearbeitungssystem eigenen Zugriff auf die Daten habe, sind nicht zutreffend



Die Deutsche Bundesregierung hält die vom Bundesverwaltungsamt vor jedem internationalen Flug erhobenen Fluggastdaten ("Passenger Name Records", PNR) für einen wichtigen Baustein in der Bekämpfung von schwerer und organisierter Kriminalität. Durch eine frühzeitige Übermittlung der Daten bei einer Übereinstimmung mit Fahndungsdatenbeständen werde eine effektivere und effiziente Durchführung von Zollkontrollen ermöglicht, schreibt sie in einer Antwort (19/10431) auf eine Kleine Anfrage (19/9869) der Fraktion Die Linke. Die Möglichkeit zur Erstellung von Mustern könnte dabei zukünftig die Effizienz weiter steigern.

Die Ausführungen der Fragesteller, wonach das Zollkriminalamt (ZKA) über das BKA-Vorgangsbearbeitungssystem eigenen Zugriff auf die Daten habe, seien nicht zutreffend, betont die Bundesregierung überdies. Eine Analyse der PNR-Daten erfolge ausschließlich durch die Fluggastdatenzentralstelle (PIU). Sie würden der Zollverwaltung bei relevanten Treffern im Einzelfall zur Verfügung gestellt.

Bisher habe in drei Fällen eine Fachabteilung des Bundeskriminalamtes (BKA) die Fluggastdatenzentralstelle gebeten, bei einer anderen Fluggastdatenzentralstelle Informationen abzufragen. Bundespolizei und Zoll hätten bisher keine derartigen Anfragen gestellt.

eingetragen: 10.06.19
Newsletterlauf: 25.07.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen