Siegel für faire Kleidung in Arbeit
Bundesminister Dr. Müllers "Grüner Knopf": Welchen tatsächlichen Mehrwert hat der "Grüne Knopf" für die Verbraucher, wenn dieser auf bereits bestehende Siegel zurückgreift?
Wie viele und welche Unternehmen haben bisher Interesse an einer Zertifizierung ihrer Produkte mit dem "Grünen Knopf" bekundet?
Das von Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) angekündigte Siegel für faire Kleidung soll laut Deutscher Bundesregierung im Laufe des Jahres eingeführt werden. Das geht aus einer Antwort (19/7043) auf eine Kleine Anfrage (19/6528) der FDP-Fraktion hervor. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung habe am 13.September 2018 im Rahmen eines Runden Tisches einen Entwurf für ein Umsetzungskonzept mit interessierten Vertretern aus der Textilwirtschaft, Zivilgesellschaft, Standardorganisationen und Verbraucherorganisationen diskutiert. Aktuell werde es weiter ausgearbeitet.
Zahlreiche Akteure begrüßten das grundsätzliche Anliegen nach einer verbesserten Verbraucherkommunikation und der Förderung nachhaltigen Konsums und seien bereit, an der Weiterentwicklung des Konzepts aktiv mitzuwirken, heißt es in der Antwort weiter.
In der Einführungsphase des "Grünen Knopfes" müsse der Nachweis erbracht werden, dass anspruchsvolle soziale und ökologische Mindestkriterien bei der Produktion Beachtung gefunden hätten. Darüber hinaus müssten die Unternehmen nachweisen, dass sie ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nachkommen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 28.01.19
Newsletterlauf: 21.03.19
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).