Dauer der Beherbergung entscheidend


Die umsatzsteuerrechtliche Einstufung des Zweitwohnens
Aktuell liegt eine umsatzsteuerrechtliche Diskriminierung von kurzfristiger Vermietung von Wohnraum vor



Die Dauer einer Beherbergung ist nach Ansicht der Bundesregierung ein Kriterium für die Erhebung der Umsatzsteuer. Wie die Regierung in einer Antwort (19/20435) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/19907) schreibt, stelle die Dauer der Beherbergung ein geeignetes Kriterium für die Unterscheidung zwischen der Gewährung von Unterkunft im Hotelgewerbe (als steuerpflichtiger Umsatz) und der Vermietung von Wohnräumen (als befreiter Umsatz) dar. Die Beherbergung im Hotel unterscheide sich unter anderem gerade bezüglich der Verweildauer von der Vermietung eines Wohnraums. "Im Allgemeinen ist der Aufenthalt in einem Hotel eher kurz und der Aufenthalt in einer Mietwohnung von relativ langer Dauer", heißt es in der Antwort.

Vorbemerkung der Fragesteller
Die Nachfrage nach Wohnraum in den deutschen Ballungsgebieten nimmt weiter zu. Da das Angebot nicht in gleichem Maße steigt, führt dies sowohl im Eigentums- als auch im Mietmarkt zu teilweise deutlich steigenden Preisen. Dementsprechend ist nach Ansicht der Fragesteller eine effiziente Allokation von verfügbaren Wohnungen und die Minimierung von Leerstand in diesen angespannten Märkten von großer Dringlichkeit. Entlastung erfolgt auch durch die temporäre Vermietung von leerstehendem Wohnraum. Daher ist Zeitwohnen – d. h. reguläre befristete Mietverträge, keine Air-BnB-Modelle – aus Sicht der Fragesteller als Teil der Lösung für die angespannten Wohnungsmärkte zu verstehen, das gefördert werden sollte. Aktuell liegt jedoch eine umsatzsteuerrechtliche Diskriminierung von kurzfristiger Vermietung von Wohnraum vor.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 16.07.20
Newsletterlauf: 01.10.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen