31.08.23 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die finanziellen Beiträge der Hersteller zum System der erweiterten Herstellerverantwortung werden auf Grundlage der Umweltleistung der Textilien angepasst – ein Prinzip, das auch unter dem Begriff "Ökomodulation" bekannt ist.
Die Europäische Kommission hat eine eingehende Prüfung der geplanten Übernahme von iRobot durch Amazon nach der EU-Fusionskontrollverordnung eingeleitet.



31.08.23 - Den vom Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Schrems-II-Urteil vom Juli 2020 aufgezeigten Aspekten Rechnung tragen
Die Europäische Kommission ihren Angemessenheitsbeschluss für den Datenschutzrahmen EU-USA angenommen. Darin wird der Schluss gezogen, dass die USA ein angemessenes Schutzniveau –verglichen mit dem der Europäischen Union – für personenbezogene Daten gewährleisten, die aus der EU an die am Datenschutzrahmen EU-USA teilnehmenden US-Unternehmen übermittelt werden. Der Angemessenheitsbeschluss folgt auf die Unterzeichnung eines einschlägigen Dekrets ("Executive Order on Enhancing Safeguards for United States Signals Intelligence Activities") durch die USA, mit dem neue verbindliche Garantien eingeführt wurden, um den vom Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Schrems-II-Urteil vom Juli 2020 aufgezeigten Aspekten Rechnung zu tragen. Die neuen Verpflichtungen sollen insbesondere sicherstellen, dass die US-Nachrichtendienste nur auf Daten zugreifen können, soweit dies notwendig und verhältnismäßig ist. Ferner soll ein unabhängiges und unparteiisches Rechtsbehelfsverfahren geschaffen werden, in dem Beschwerden von europäischen Bürgerinnen und Bürgern über die Erhebung ihrer Daten zu Zwecken der nationalen Sicherheit bearbeitet und beigelegt werden.

31.08.23 - Fusionskontrolle: EU-Kommission stellt geplante Übernahme von iRobot durch Amazon auf den Prüfstand
Die Europäische Kommission hat eine eingehende Prüfung der geplanten Übernahme von iRobot durch Amazon nach der EU-Fusionskontrollverordnung eingeleitet. Die Kommission befürchtet, dass Amazon durch die Übernahme in der Lage wäre, den Wettbewerb auf dem Markt für Saugroboter zu beschränken und seine Stellung als Online-Marktplatz-Anbieter zu stärken. Amazon ist Anbieter eines Online-Marktplatzes (Amazon Stores), der es Einzelhändlern ermöglicht, Produkte (wie Saugroboter) zu bewerben und an Kunden zu verkaufen. Amazon ist auf seinem Marktplatz als Einzelhändler für verschiedene Produkte (einschließlich Saugroboter) tätig. Das Unternehmen bietet auch den Sprachassistenten Alexa an. iRobot stellt Saugroboter her und verkauft diese unter anderem über den Online-Marktplatz von Amazon. Das Vorprüfverfahren der Kommission ergab, dass Amazon nach dem Zusammenschluss in der Lage sein könnte, i) den Wettbewerb auf dem Markt für die Herstellung und Lieferung von Saugrobotern zu beschränken und ii) seine Stellung auf dem Markt für Online-Marktplatzdienste für Drittverkäufer (und damit verbundene Werbedienstleistungen) und/oder auf anderen datenbezogenen Märkten auszubauen.

31.08.23 - Die Kommission schlägt die Einführung verbindlicher harmonisierter Regelungen für die erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien in allen EU-Mitgliedstaaten vor
Die EU-Kommission schlägt Vorschriften vor, durch die Herstellern Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus von Textilprodukten auferlegt wird und die nachhaltige Bewirtschaftung von Textilabfällen in der gesamten EU gefördert werden soll. Im Einklang mit der EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien wird diese Initiative den Ausbau des Sektors für die getrennte Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und das Recycling von Textilien in der EU vorantreiben. Durch eine größere Verfügbarkeit gebrauchter Textilien sollen lokal Arbeitsplätze geschaffen werden und Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU und darüber hinaus Geld sparen können; gleichzeitig werden die Auswirkungen der Textilproduktion auf die natürlichen Ressourcen abgemildert. Die Kommission schlägt die Einführung verbindlicher harmonisierter Regelungen für die erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien in allen EU-Mitgliedstaaten vor. Dank Regelungen für die erweiterte Herstellerverantwortung konnte die Abfallbewirtschaftung für verschiedene Produkte wie Verpackungen, Batterien und Elektro- und Elektronikgeräte erfolgreich verbessert werden. Hersteller werden für die Kosten der Bewirtschaftung von Textilabfällen aufkommen müssen, was für sie auch ein Anreiz sein wird, das Abfallaufkommen zu verringern und die Kreislauffähigkeit der Textilerzeugnisse zu verbessern, indem sie von Anfang an bessere Produkte entwickeln.


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