Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Mittel in Höhe von 40 Mrd. EUR zu mobilisieren


Europäische Kommission mobilisiert weitere 4 Mrd. EUR mit Rekord-Überzeichnung im Rahmen ihrer achten EU-Anleihensyndizierung für 2023
Erste Transaktion im Rahmen des Finanzierungsplans für das zweite Halbjahr 2023



Die Europäische Kommission, die EU-Bonds im Namen der EU begibt, hat ihre achte syndizierte Transaktion seit Jahresbeginn, bei der EU-Bonds im Wert von insgesamt 4 Mrd. EUR begeben wurden, erfolgreich abgeschlossen. Die Transaktion mit einer einzigen Tranche bestand aus einer Folgeemission der 30-jährigen EU-Anleihe mit Fälligkeit 4. Oktober 2052. Dies war die erste Transaktion im Rahmen des Finanzierungsplans für das zweite Halbjahr 2023, in dem die Kommission beabsichtigt, langfristige Mittel in Höhe von 40 Mrd. EUR zu mobilisieren.

Die Nachfrage der Anleger nach EU-Bonds war außerordentlich stark, und bei der Transaktion gingen Gebote in Höhe von insgesamt 73 Mrd. EUR ein, was zu einer 18-fachen Überzeichnung führte – der bisher höchsten Überzeichnung in einer EU-Anleihensyndizierung.

Die Erlöse aus dieser Transaktion werden für das Aufbauprogramm NextGenerationEU und das Programm Makrofinanzhilfe+ (MFA+) für die Ukraine verwendet. Dies steht im Einklang mit dem Konzept der Kommission, EU-Bonds mit einheitlicher Wertpapierbezeichnung anstatt Anleihen mit verschiedenen Bezeichnungen für einzelne Programme zu begeben.

Eine vollständige Übersicht über alle bislang von der Kommission ausgeführten Transaktionen ist online verfügbar. Eine ausführliche Übersicht über die geplanten Transaktionen der EU für das zweite Halbjahr 2023 ist auch im EU-Finanzierungsplan enthalten.

Hintergrund
Die Europäische Kommission nimmt im Namen der Europäischen Union Mittel an den internationalen Kapitalmärkten auf und gibt diese im Rahmen verschiedener Anleiheprogramme an Mitgliedstaaten und Drittländer weiter. EU-Anleihen werden aus dem EU-Haushalt garantiert, wobei die Beiträge zum EU-Haushalt eine unbedingte rechtliche Verpflichtung aller Mitgliedstaaten gemäß den Verträgen darstellen.

Seit Januar 2023 emittiert die Europäische Kommission EU-Bonds mit einheitlicher Wertpapierbezeichnung, anstatt Anleihen mit verschiedenen Bezeichnungen für einzelne Programme zu begeben. Die Erlöse dieser Bonds mit einheitlicher Wertpapierbezeichnung werden nach den in den geltenden Vereinbarungen festgelegten Verfahren den betreffenden Programmen zugewiesen.

Neben weiterer Unterstützung für andere EU-Programme, die Mittel über NextGenerationEU erhalten, hat die Kommission den EU-Mitgliedstaaten über die seit Mitte 2021 begebenen EU-Bonds im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität bisher Finanzhilfen und Darlehen in Höhe von 153,36 Mrd. EUR bereitgestellt.

Darüber hinaus hat die Kommission der Ukraine im Rahmen des Programms Makrofinanzhilfe+ 9 Mrd. EUR ausgezahlt, wobei eine weitere Auszahlung in Höhe von 1,5 Mrd. EUR für Juli 2023 geplant ist. Im Vorfeld dieses Programms, mit dem 18 Mrd. EUR an Unterstützung für das ganze Jahr 2023 bereitgestellt werden, wurden 2022 von der Kommission 7,2 Mrd. EUR an MFA-Soforthilfedarlehen für die Ukraine aufgebracht. Zuvor hatte die EU der Ukraine seit 2014 durch fünf MFA-Programme mehr als 5 Mrd. EUR bereitgestellt.

Im Rahmen des Programms Makrofinanzhilfe (MFA) gewährt die EU Partnerländern, die sich in einer Zahlungsbilanzkrise befinden, mittel- bis langfristige Darlehen oder Finanzhilfen oder eine Kombination daraus. Empfänger von Makrofinanzhilfe sind u. a. Albanien, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Jordanien, das Kosovo, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Tunesien und die Ukraine.

Zur weiteren Stützung der Liquidität am Sekundärmarkt für EU-Bonds bereitet die Kommission derzeit einen Rahmen vor, um Anlegern auf elektronischen Plattformen für EU-Wertpapiere Kursofferten zu machen (Anwendungsbeginn spätestens im vierten Quartal 2023), und baut eine Fazilität zur Nutzung von EU-Anleihen im Rahmen von Rückkaufvereinbarungen auf (Anwendungsbeginn spätestens Mitte 2024).

Die Anleihensyndizierung
Folgeemission der 30-jährigen Anleihe
Die Anleihe ist am 4. Oktober 2052 fällig. Sie hat einen Kuponwert von 2,5 Prozent und erreichte eine Reoffer-Rendite von 3,422 Prozent, was einem Preis von 83,131 Prozent entspricht. Der Spread gegenüber dem Mid-Swap-Satz liegt bei +66 Basispunkten, was +87 Basispunkten über den am 15. August 2052 fälligen Bundesanleihen und +1,8 Basispunkten über den am 25. Mai 2052 fälligen französischen Staatsanleihen (OAT) entspricht.

Das endgültige Orderbuch wies über 73 Mrd. EUR aus. Als Konsortialführer für diese Transaktion fungierten Barclays, BNP Paribas, Citi, LBBW und NatWest. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 24.07.23
Newsletterlauf: 30.08.23


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen