27.09.23 - Compliance- & Governance-Newsletter


In dem Verfahren zur kartellrechtlichen Einschätzung der sog. 50+1-Regel beabsichtigt das Bundeskartellamt, die von der Deutschen Fußball Liga (DFL) zugesagten Satzungsänderungen für bindend zu erklären und das Verfahren auf dieser Grundlage abzuschließen.
Die CDU/CSU-Fraktion will mögliche Aktenverluste aufgrund der verzögerten Einsetzung des 2. Untersuchungsausschusses zur Untersuchung der Cum-Ex-Steueraffäre der Hamburger Warburg Bank und der Rolle des damaligen Ersten Bürgermeisters und heutigen Bundeskanzlers Olaf Scholz verhindern.



27.09.23 - Kartell- und Datenschutzaufsichtsbehörden können datengetriebene Geschäftsmodelle nur erfolgreich regulieren, wenn sie eng zusammenarbeiten
Am 04. Juli 2023 hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) sein Urteil zur Meta-Entscheidung des Bundeskartellamts verkündet. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) begrüßte das Urteil in seiner Bedeutung für den Datenschutz. Dazu sagte der BfDI Professor Ulrich Kelber: Es freut mich, dass der EuGH anerkennt, dass die Einhaltung von Datenschutzanforderungen wettbewerbsrelevant ist und Kartellbehörden erlaubt, zum Schutz des Wettbewerbs auch die Vereinbarkeit des Verhaltens von Unternehmen mit Datenschutzrecht zu prüfen. Ich gratuliere dem Bundeskartellamt zu diesem Erfolg. Der EuGH stellte auch klar, dass vorrangig die unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) feststellen. Daher muss das Bundeskartellamt die zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden vor einer eigenen Entscheidung in datenschutzrechtlichen Fragen einbinden.

27.09.23 - 50+1-Verfahren: DFL-Zusagenangebot soll verbindlich werden
In dem Verfahren zur kartellrechtlichen Einschätzung der sog. 50+1-Regel beabsichtigt das Bundeskartellamt, die von der Deutschen Fußball Liga (DFL) zugesagten Satzungsänderungen für bindend zu erklären und das Verfahren auf dieser Grundlage abzuschließen. Nach dem Zusagenangebot soll die 50+1-Grundregel beibehalten, aber die Möglichkeit hiervon Förderausnahmen zu gewähren aus der Satzung gestrichen werden. Außerdem sollen die drei Klubs TSG Hoffenheim, Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg, die von der DFL eine Förderausnahme erhalten haben, unter erhöhten Voraussetzungen Bestandsschutz erhalten: Neben der fortdauernden Einhaltung der bisherigen Fördervoraussetzungen sollen sie zu mehr Mitgliederpartizipation und zur Zahlung eines monetären Vorteilsausgleichs verpflichtet werden (Link zur Pressemitteilung vom 8. März 2023).

27.09.23 - Einsetzung des 2. Untersuchungsausschusses der 20. Wahlperiode: Aktenverluste aufgrund verzögerter Einsetzung verhindern Untersuchung der Cum-Ex-Steueraffäre
Die CDU/CSU-Fraktion will mögliche Aktenverluste aufgrund der verzögerten Einsetzung des 2. Untersuchungsausschusses zur Untersuchung der Cum-Ex-Steueraffäre der Hamburger Warburg Bank und der Rolle des damaligen Ersten Bürgermeisters und heutigen Bundeskanzlers Olaf Scholz verhindern. In einem Antrag werden das Bundesministerium der Finanzen und alle anderen Stellen des Bundes und der Länder, die mit den Fragestellungen des Unionsantrages befasst waren oder sind, aufgefordert, sämtliche Daten sowie Akten und sächliche Beweismittel zu Fragestellungen, auf die sich der beantragte Untersuchungsauftrag bezieht, nicht zu löschen oder zu vernichten.


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