CDU/CSU will Aktenvernichtung verhindern
Einsetzung des 2. Untersuchungsausschusses der 20. Wahlperiode: Aktenverluste aufgrund verzögerter Einsetzung verhindern Untersuchung der Cum-Ex-Steueraffäre
Daten, Akten sowie sächliche Beweismittel sollen auch dann nicht vernichtet werden dürfen, wenn dies nach den gesetzlichen Fristen geboten wäre
Die CDU/CSU-Fraktion will mögliche Aktenverluste aufgrund der verzögerten Einsetzung des 2. Untersuchungsausschusses zur Untersuchung der Cum-Ex-Steueraffäre der Hamburger Warburg Bank und der Rolle des damaligen Ersten Bürgermeisters und heutigen Bundeskanzlers Olaf Scholz verhindern. In einem Antrag (20/7573) werden das Bundesministerium der Finanzen und alle anderen Stellen des Bundes und der Länder, die mit den Fragestellungen des Unionsantrages befasst waren oder sind, aufgefordert, sämtliche Daten sowie Akten und sächliche Beweismittel zu Fragestellungen, auf die sich der beantragte Untersuchungsauftrag bezieht, nicht zu löschen oder zu vernichten.
Daten, Akten sowie sächliche Beweismittel sollen auch dann nicht vernichtet werden dürfen, wenn dies nach den gesetzlichen Fristen geboten wäre. Sie sollen so lange aufbewahrt werden müssen, bis es zur verfassungsgerichtlichen Entscheidung über die Zulässigkeit des gestellten Antrags und gegebenenfalls zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses kommt. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 03.08.23
Newsletterlauf: 27.09.23
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.