23.10.23 - Compliance- & Governance-Newsletter
Die Hochleistungsladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge entlang der deutschen Autobahnen kann ausgebaut werden: Die Europäische Kommission hat eine deutsche Regelung in Höhe von 350 Millionen Euro genehmigt.
Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine mit 6,5 Milliarden Euro ausgestattete deutsche Regelung genehmigt, durch die energieintensiven Unternehmen eine Teilkompensation gewährt werden soll.
23.10.23 - Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Autos: Kommission genehmigt 350-Millionen-Euro-Förderung in Deutschland
Die Hochleistungsladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge entlang der deutschen Autobahnen kann ausgebaut werden: Die Europäische Kommission hat eine deutsche Regelung in Höhe von 350 Millionen Euro genehmigt. Sie sieht die Einrichtung von 952 HPC-Punkten an rund 200 Autobahnstandorten vor. Im Rahmen der Regelung wird die Beihilfe in Form von direkten Zuschüssen für die Installation der einzelnen HPC-Punkte sowie für den Betrieb der HPC-Infrastruktur gewährt. Sie kann von allen Unternehmen in Anspruch genommen werden, die im Bau und Betrieb von Ladeinfrastruktur tätig sind. Die Projekte werden im Rahmen eines offenen, wettbewerbsorientierten und diskriminierungsfreien Ausschreibungsverfahrens ausgewählt.
23.10.23 - Staatliche Beihilfen: EU-Kommission genehmigt 6,5 Milliarden Euro für deutsche energieintensive Unternehmen
Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine mit 6,5 Milliarden Euro ausgestattete deutsche Regelung genehmigt, durch die energieintensiven Unternehmen eine Teilkompensation gewährt werden soll. Damit soll das Risiko verringert werden, dass infolge der aus dem deutschen Brennstoffemissionshandelssystem resultierenden höheren Brennstoffpreise Emissionen ins Ausland verlagert werden. Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager fügte hinzu: "Gleichzeitig setzt die Regelung Anreize für eine kosteneffiziente Dekarbonisierung der deutschen Wirtschaft im Einklang mit den Zielen des Grünen Deals. Und sie stellt sicher, dass etwaige Verfälschungen des Wettbewerbs auf ein Minimum beschränkt sind." Mit der von Deutschland bei der Kommission angemeldeten Maßnahme sollen im internationalen Wettbewerb stehende energieintensive Unternehmen unterstützt werden: ihnen wird für einen Teil der durch das deutsche Brennstoffemissionshandelssystem bedingten höheren Brennstoffpreise eine Kompensation gewährt. Die Regelung gilt für die im Zeitraum 2021 bis 2030 anfallenden Kosten. Auf diese Weise soll das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen gemindert werden, die mit einer Verlegung von Produktionskapazitäten in Länder mit weniger ehrgeizigen Klimazielen einhergehen würde. Im Falle eines solchen "Carbon Leakage" würde der Schadstoffausstoß auf globaler Ebene zunehmen.
23.10.23 - Daten-Governance-Gesetz: neue Logos für anerkannte Datenmittler und datenaltruistische Organisationen
Die EU-Kommission hat gemeinsame Logos eingeführt, um in der EU anerkannte Anbieter von Datenvermittlungsdiensten und datenaltruistische Organisationen leicht zu identifizieren. Diese Anbieter und Organisationen werden Dateninhaber (Einzelpersonen oder Unternehmen) mit Datennutzern verbinden. Dem Logo von in der EU anerkannten datenaltruistischen Organisationen muss ein QR-Code mit einem Link zum öffentlichen EU-Register dieser Organisationen beigefügt werden. Dieses Register wird ab dem 24. September 2023 zur Verfügung stehen. Die Logos wurden im Wege einer Durchführungsverordnung angenommen und werden als Marken eingetragen, um sie vor Missbrauch zu schützen. Die Ermittlung von Datenvermittlungsdiensten und datenaltruistischen Organisationen ist Teil der Umsetzung des Daten-Governance-Gesetzes. Datenvermittlungsdienste und altruistische Organisationen, die die darin festgelegten Bedingungen erfüllen und sich für die Verwendung der Logos entscheiden, müssen diese auf jeder Online- und Offline-Veröffentlichung deutlich zeigen. Durch die Verwendung dieser Logos auf EU-Ebene werden anerkannte Dienstleistungen von anderen Diensten unterschieden, das trägt zur Transparenz auf dem Datenmarkt bei.
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