Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften


Staatliche Beihilfen: EU-Kommission genehmigt 6,5 Milliarden Euro für deutsche energieintensive Unternehmen
Maßnahme kommt Unternehmen zugute, die in den in der EU-EHS-Carbon-Leakage-Liste aufgeführten Sektoren und Teilsektoren tätig sind



Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine mit 6,5 Milliarden Euro ausgestattete deutsche Regelung genehmigt, durch die energieintensiven Unternehmen eine Teilkompensation gewährt werden soll. Damit soll das Risiko verringert werden, dass infolge der aus dem deutschen Brennstoffemissionshandelssystem resultierenden höheren Brennstoffpreise Emissionen ins Ausland verlagert werden. Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager fügte hinzu: "Gleichzeitig setzt die Regelung Anreize für eine kosteneffiziente Dekarbonisierung der deutschen Wirtschaft im Einklang mit den Zielen des Grünen Deals. Und sie stellt sicher, dass etwaige Verfälschungen des Wettbewerbs auf ein Minimum beschränkt sind."

Die deutsche Beihilfemaßnahme
Mit der von Deutschland bei der Kommission angemeldeten Maßnahme sollen im internationalen Wettbewerb stehende energieintensive Unternehmen unterstützt werden: ihnen wird für einen Teil der durch das deutsche Brennstoffemissionshandelssystem bedingten höheren Brennstoffpreise eine Kompensation gewährt. Die Regelung gilt für die im Zeitraum 2021 bis 2030 anfallenden Kosten. Auf diese Weise soll das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen gemindert werden, die mit einer Verlegung von Produktionskapazitäten in Länder mit weniger ehrgeizigen Klimazielen einhergehen würde. Im Falle eines solchen "Carbon Leakage" würde der Schadstoffausstoß auf globaler Ebene zunehmen.

Die Maßnahme kommt Unternehmen zugute, die in den in der EU-EHS-Carbon-Leakage-Liste aufgeführten Sektoren und Teilsektoren tätig sind. In ihnen sind die Emissionskosten hoch und der internationale Wettbewerb besonders intensiv.

Teilerstattung der Mehrkosten aus dem Vorjahr
Die Kompensation wird den beihilfefähigen Unternehmen durch eine Teilerstattung der im Vorjahr angefallenen Mehrkosten gewährt. Sie soll letztmals 2031 gezahlt werden. Die Höhe der Kompensation beträgt je nach Emissionsintensität der Beihilfeempfänger zwischen 65 Prozent und 95 Prozent der Kosten.

Damit für die Beihilfeempfänger weiterhin Anreiz besteht, auf umweltfreundlichere Brennstoffe umzustellen, wird der Beihilfebetrag auf der Grundlage von Brennstoff- und Wärme-Benchmarks berechnet. Im Rahmen eines Selbstbehalts von 150 t CO2 pro Jahr tragen die Beihilfeempfänger einen Teil der aus dem deutschen Brennstoff-EHS resultierenden Mehrkosten, für den keine Beihilfe gewährt wird, selbst.

Um für eine Kompensation in Betracht zu kommen, müssen die Beihilfeempfänger mindestens 50 Prozent (ab 2025 mindestens 80 Prozent) des Beihilfebetrags in bestimmte Maßnahmen investieren. Dabei handelt es sich um Maßnahmen, die in ihrem "Energiemanagementsystem" identifiziert wurden, das Energieeffizienzziele und eine Strategie zu deren Erreichung umfasst, oder um Maßnahmen zur Dekarbonisierung ihrer Produktionsprozesse.

Beihilferechtliche Würdigung der Kommission
Die Kommission hat die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, nach dem Beihilfen zur Förderung der Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind.

Die Kommission stellte fest, dass die Regelung erforderlich und geeignet ist, um energieintensive Unternehmen bei der Bewältigung der aus dem deutschen Brennstoffemissionshandelssystem resultierenden höheren Brennstoffkosten zu unterstützen und so das Carbon-Leakage-Risiko zu verringern.

Die Maßnahme trägt dazu bei, die Anreize für eine kosteneffiziente Dekarbonisierung der Wirtschaft zu maximieren, da die Beihilfe von Energieeffizienz- und Dekarbonisierungsanstrengungen abhängig gemacht wird. Somit unterstützt die Regelung die Klima- und Umweltziele der EU sowie die Ziele des europäischen Grünen Deals. Zudem ist die Beihilfe auf das erforderliche Minimum beschränkt und wird keine übermäßigen negativen Auswirkungen auf Wettbewerb und Handel in der EU haben.

Daher hat die Kommission die von Deutschland angemeldete Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. (EU-Kommision: ra)

eingetragen: 13.09.23
Newsletterlauf: 23.10.23


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen