In der EU anerkannter Datenvermittler
Daten-Governance-Gesetz: neue Logos für anerkannte Datenmittler und datenaltruistische Organisationen
Die Ermittlung von Datenvermittlungsdiensten und datenaltruistischen Organisationen ist Teil der Umsetzung des Daten-Governance-Gesetzes
Die EU-Kommission hat gemeinsame Logos eingeführt, um in der EU anerkannte Anbieter von Datenvermittlungsdiensten und datenaltruistische Organisationen leicht zu identifizieren. Diese Anbieter und Organisationen werden Dateninhaber (Einzelpersonen oder Unternehmen) mit Datennutzern verbinden. Dem Logo von in der EU anerkannten datenaltruistischen Organisationen muss ein QR-Code mit einem Link zum öffentlichen EU-Register dieser Organisationen beigefügt werden. Dieses Register wird ab dem 24. September 2023 zur Verfügung stehen.
Die Logos wurden im Wege einer Durchführungsverordnung angenommen und werden als Marken eingetragen, um sie vor Missbrauch zu schützen.
Die Ermittlung von Datenvermittlungsdiensten und datenaltruistischen Organisationen ist Teil der Umsetzung des Daten-Governance-Gesetzes. Datenvermittlungsdienste und altruistische Organisationen, die die darin festgelegten Bedingungen erfüllen und sich für die Verwendung der Logos entscheiden, müssen diese auf jeder Online- und Offline-Veröffentlichung deutlich zeigen. Durch die Verwendung dieser Logos auf EU-Ebene werden anerkannte Dienstleistungen von anderen Diensten unterschieden, das trägt zur Transparenz auf dem Datenmarkt bei.
Daten teilen – zum Wohle der Gesellschaft
Ziel des Data Governance Act sind vertrauenswürdige Tools, über die sich Daten auf einfache Weise zum Wohle der Gesellschaft teilen lassen. Das Wort Altruismus verweist auf den Umstand, dass dies freiwillig und ohne Belohnung geschieht. Die betreffenden Daten haben ein enormes Potenzial, um Forschung voranzutreiben und bessere Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln, auch in den Bereichen Gesundheit, Umwelt und Mobilität. Die Forschung zeigt, dass zwar grundsätzlich die Bereitschaft besteht, sich an Datenaltruismus zu beteiligen. In der Praxis wird es jedoch durch einen Mangel an Tools für den Datenaustausch behindert. (EU-Kommission: ra)
eingetragen: 13.09.23
Newsletterlauf: 23.10.23
Meldungen: Europäische Kommission
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Angleichung der Schweiz an das EU-Recht
Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.
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Achtes illustratives Nuklearprogramm
Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.
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Änderungen bei den DAWI-Vorschriften
Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.
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Glaubwürdige Wettbewerber
Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.
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Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.