17.10.23 - Compliance- & Governance-Newsletter


Es gibt immer wieder sog. SIM-Swapping-Fälle, in denen sich eine fremde Person in betrügerischer Weise die Kontrolle über eine Mobilfunknummern einer anderen Person verschafft.
Die Deutsche Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass online veröffentlichte politische Werbung in einer Werbebibliothek zugänglich gemacht wird
.


17.10.23 - SIM-Swapping ist besonders gefährlich, wenn die Opfer ihre Mobilfunknummer über smsTAN-Verfahren als Zugangsfaktor für verschiedene Online-Dienste verwenden
Es gibt immer wieder sog. SIM-Swapping-Fälle, in denen sich eine fremde Person in betrügerischer Weise die Kontrolle über eine Mobilfunknummern einer anderen Person verschafft. Besonders brenzlig wird es, wenn die Opfer diese Mobilfunknummer über smsTAN-Verfahren als Zugangsfaktor für andere Online-Dienste nutzen. Bereits dieses Beispiel zeigt: Es ist wichtig, dass risikobehaftete Geschäftsprozesse der Telekommunikationsunternehmen nur nach einer sicheren Authentifizierung des Nutzers erfolgen. Ein neues Arbeitspapier des BfDI gibt Hinweise, welche Parameter hierfür zu bedenken sind. SIM-Swapping ist besonders gefährlich, wenn die Opfer ihre Mobilfunknummer über smsTAN-Verfahren als Zugangsfaktor für verschiedene Online-Dienste verwenden. Denn diese können dann ebenfalls von den Kriminellen übernommen werden. Der Betug funktioniert z. B. mit gestohlenen Zugangsdaten für den Online-Account bei einem Telefonanbieter.

17.10.23 - Schutz personenbezogener Daten bei politischer Werbung
Die Deutsche Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass online veröffentlichte politische Werbung in einer Werbebibliothek zugänglich gemacht wird. Dies sei ein wichtiger Beitrag zu mehr Transparenz, heißt es in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion. In dieser hatten sich die Abgeordneten nach der Haltung der Bundesregierung zur geplanten EU-Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung erkundigt. Der Verordnungsvorschlag befindet sich derzeit im Trilogverfahren, schreibt die Bundesregierung. Wann mit einer Einigung zu rechnen sei, sei derzeit nicht absehbar. Weiter heißt es in der Antwort, die Bundesregierung habe der Allgemeinen Ausrichtung zu dem Verordnungsvorschlag Mitte Dezember 2022 zugestimmt und mit vier anderen Mitgliedstaaten eine Protokollerklärung zum umfassenden Schutz besonderer Kategorien personenbezogener Daten abgegeben. Danach sollen die Regelungen zur Verwendung dieser Kategorie an Daten im Einklang mit den Bestimmungen des Digital Services Act (DSA) stehen.

17.10.23 - "Whistleblowing-Umfrage 2023" bestätigt: Anonyme Meldekanäle sind längst Marktstandard
Die überwältigende Mehrheit der Unternehmen setzt mit ihren Meldekanälen auf Best Practice und ermöglicht es Hinweisgebenden, Missstände oder Gesetzesverstöße über digitale Systeme anonym zu melden. Das ist eines der wichtigsten Ergebnisse der "Whistleblowing-Umfrage 2023", für die die EQS Group AG, Marktführer für digitale Hinweisgebersysteme in Europa, 1.002 Compliance-Fachleute aus 30 Ländern befragte. 85 Prozent der Befragten gewährleisten mit ihren Organisationen, dass Hinweise auf illegales oder unethisches Verhalten anonym abgegeben werden können. Whistleblower können somit, dank der Verschlüsselung der Daten, nicht identifiziert werden, wenn sie mit dem Unternehmen kommunizieren. Von den Organisationen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden bieten, wie die "Whistleblowing-Umfrage 2023" der EQS Group AG zeigt, sogar 92 Prozent anonyme Meldeoptionen.


####################

Sie wollen täglich informiert sein, haben aber keine Zeit, jeden Morgen durchs Internet zu surfen?

Dann lassen Sie sich durch unseren kostenlosen E-Mail-Service aktuelle News aus der Compliance- und IT-Security und SaaS/Cloud-Branche nahebringen.

Das Redaktionsteam von Compliance-Magazin.de hat die wichtigsten tagesaktuellen Geschehnisse für Sie zusammengetragen - ein Klick auf die entsprechenden Links und Sie befinden sich an den gewünschten Plätzen bei Compliance-Magazin.de und IT SecCity.de und SaaS-Magazin.de - einfacher geht es wirklich nicht!

Klicken Sie hier, um den Newsletter-Service zu abonnieren

Sie erhalten dann in wenigen Minuten eine E-Mail vom System. Bitte klicken Sie auf den Link in der E-Mail und schicken Sie uns eine Bestätigung Ihrer Bestellung.

Der Newsletter wird im html-Format versendet.
Bitte denken Sie daran, den Newsletter bei Ihrem IT-Administrator auf die White-List setzen zu lassen.


####################


Weitere Meldungen

16.10.23 - Broschüre: Erste Hilfe zur Einführung eines Compliance-Systems

16.10.23 - Forschungsprojekt entwickelt Lösung zur automatisierten Erkennung von illegalen Finanzflüssen

16.10.23 - Tätigkeitsbericht Post 2020/2021 der Bundesnetzagentur und 12. Sektorgutachten "Post 2021: Wettbewerb mit neuem Schwung!" der Monopolkommission


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen