Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

SIM-Swapping und Authentifizierung


SIM-Swapping ist besonders gefährlich, wenn die Opfer ihre Mobilfunknummer über smsTAN-Verfahren als Zugangsfaktor für verschiedene Online-Dienste verwenden
Der BfDI als zuständige datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde für die Anbieter von Telekommunikationsdiensten wirkt bereits seit einiger Zeit darauf hin, den Schutz der personenbezogenen Daten bei den Prozessen im Callcenter weiter zu verbessern



Es gibt immer wieder sog. SIM-Swapping-Fälle, in denen sich eine fremde Person in betrügerischer Weise die Kontrolle über eine Mobilfunknummern einer anderen Person verschafft. Besonders brenzlig wird es, wenn die Opfer diese Mobilfunknummer über smsTAN-Verfahren als Zugangsfaktor für andere Online-Dienste nutzen. Bereits dieses Beispiel zeigt: Es ist wichtig, dass risikobehaftete Geschäftsprozesse der Telekommunikationsunternehmen nur nach einer sicheren Authentifizierung des Nutzers erfolgen. Ein neues Arbeitspapier des BfDI gibt Hinweise, welche Parameter hierfür zu bedenken sind.

SIM-Swapping ist besonders gefährlich, wenn die Opfer ihre Mobilfunknummer über smsTAN-Verfahren als Zugangsfaktor für verschiedene Online-Dienste verwenden. Denn diese können dann ebenfalls von den Kriminellen übernommen werden. Der Betug funktioniert z. B. mit gestohlenen Zugangsdaten für den Online-Account bei einem Telefonanbieter. Mit diesen Daten lässt sich der Betrüger eine Ersatz-SIM-Karte ausstellen. Noch einfacher funktioniert dies mit der eSIM, bei der nicht einmal mehr eine SIM-Karte per Post zugesandt werden muss.

Der BfDI als zuständige datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde für die Anbieter von Telekommunikationsdiensten wirkt bereits seit einiger Zeit darauf hin, den Schutz der personenbezogenen Daten bei den Prozessen im Callcenter weiter zu verbessern, um Missbrauchsfälle wie beispielsweise das SIM-Swapping zu erschweren. Entscheidend sind hier angemessene Schutzmechanismen für die Authentifikation, sei es im Callcenter, aber auch beim Online-Account des Mobilfunkanbieters oder im Handy-Shop.

In einem Arbeitspapier zu Authentifikation im Telekommunikationsbereich und Risikofeldern hat der BfDI aus den ihm im Rahmen seiner Aufsichtstätigkeit bekannt gewordenen Praxisfällen eine Zusammenstellung von typischen Risiken im TK-Bereich vorgenommen und mit Blick auf Grundprinzipien für eine Authentifikation sortiert. (BfDI: ra)

eingetragen: 06.08.23
Newsletterlauf: 17.10.23


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • Datenschutz versehentlich oder mutwillig ignoriert

    Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Viele Fälle aus der Praxis verdeutlichen, dass Datenschutz wirkt - und wo er manches Mal gefehlt hat. Licht und Schatten gab es auch im Bereich der Informationsfreiheit.

  • KI datenschutzkonform einsetzen

    Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) legt eine Orientierungshilfe mit datenschutz-rechtlichen Kriterien für die Auswahl und den datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen vor.

  • Möglichkeit von Geldbußen gegenüber Behörden

    Die Bundesregierung hat im Februar 2024 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vorgelegt (BT-Drs. 20/10859). Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat zu relevanten Punkten des Gesetzentwurfs und zu weitergehendem Regelungsbedarf Stellung genommen.

  • Internet-Nutzer dürfen nicht geschröpft werden

    In einem weiteren offenen Brief wendete sich die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) gemeinsam mit zwölf Bürgerrechtsorganisationen am 07.03.2024 erneut an die Datenschutzaufsichtsbehörden in der Europäischen Union, um zu verhindern, dass eine datenschutzfreundliche Nutzung des Internets nur noch gegen Bezahlen hoher Gebühren möglich ist.

  • Einstieg in eine anlasslose Massenüberwachung

    Die Verhandlungen zum EU-Verordnungsentwurf zur Bekämpfung des sexuellen Online-Kindesmissbrauchs (CSA-Verordnung) sind in eine entscheidenden Phase. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) haben anlässlich dessen in einer Gemeinsamen Stellungnahme den EU-Gesetzgeber dazu aufgerufen, die wesentlichen Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments (EP) zu unterstützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen