14.08.23 - Compliance- & Governance-Newsletter
Die EU-Kommission hat ein neues Maßnahmenpaket vorgelegt, um auf der EU-Agenda für ein nachhaltiges Finanzwesen aufzubauen und diese zu stärken.
Die Europäische Kommission hat eine Konsultation zu den Regeln für die Umsetzung des Mechanismus zur Anpassung des CO2-Grenzwertes (Carbon Border Adjustment Mechanism - CBAM) veröffentlicht.
14.08.23 - Nachhaltige Finanzen: EU-Kommission macht neue Vorschläge für EU-Taxonomie und ESG-Kriterien
Die EU-Kommission hat ein neues Maßnahmenpaket vorgelegt, um auf der EU-Agenda für ein nachhaltiges Finanzwesen aufzubauen und diese zu stärken. Der Übergang zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft bis 2050 bietet neue Chancen für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern in der gesamten EU. Das wachsende Volumen nachhaltiger Investitionen zeigt, dass bereits viele Unternehmen und Investoren einen nachhaltigen Weg eingeschlagen haben. Allerdings stehen sie bei diesem Übergang auch vor Herausforderungen, insbesondere wenn es darum geht, neuen Offenlegungs- und Meldepflichten nachzukommen. Finanzkommissarin Mairead McGuinness sagte: "Das Fundament des Rahmens für ein nachhaltiges Finanzwesen steht. Jetzt gilt es, darauf aufzubauen. Heute gehen wir neue Schritte, um die EU-Taxonomie weiterzuentwickeln. Und wir sorgen für mehr Transparenz und Integrität auf dem Markt, indem wir die Tätigkeit von ESG-Ratingagenturen regeln. Unsere oberste Priorität ist es, die Nutzbarkeit und Kohärenz des Rahmens für ein nachhaltiges Finanzwesen zu verbessern. Außerdem müssen wir das gesamte Potenzial der Nachhaltigkeitsfinanzierung erschließen, damit alle Unternehmen – egal, wo sie heute stehen – adäquate Instrumente und Unterstützung für ihre Nachhaltigkeitswende erhalten können."
14.08.23 - Anpassung des CO2-Grenzwertes (CBAM): EU-Kommission konsultiert zu den Berichtspflichten
Die Europäische Kommission hat eine Konsultation zu den Regeln für die Umsetzung des Mechanismus zur Anpassung des CO2-Grenzwertes (Carbon Border Adjustment Mechanism - CBAM) veröffentlicht. Es geht dabei um die Übergangsphase, die am 1. Oktober dieses Jahres beginnt und bis Ende 2025 läuft. Der veröffentlichte Entwurf der Durchführungsverordnung enthält Einzelheiten zu den Berichterstattungspflichten und den Informationen, die von den EU-Importeuren von CBAM-Waren verlangt werden. Außerdem umfasst er die vorläufige Methode zur Berechnung der während des Herstellungsprozesses von CBAM-Waren freigesetzten eingebetteten Emissionen. Die Konsultation endet am 11. Juli 2023. In der Übergangsphase der CBAM müssen die Händler nur über die Emissionen ihrer Importe berichten, die dem Mechanismus unterliegen. Einen finanziellen Ausgleich müssen sie nicht zahlen. Das gibt den Unternehmen Zeit, sich vorzubereiten, und liefert die notwendigen Informationen für die Feinabstimmung der endgültigen Methode bis 2026.
14.08.23 - Fusionskontrolle: EU-Kommission genehmigt Übernahme von Inmarsat durch Viasat
Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Inmarsat durch Viasat ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. Sie kam zu dem Schluss, dass die Übernahme weder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken geben würde. Dem Beschluss ist eine eingehende Prüfung der geplanten Übernahme von Inmarsat durch Viasat vorausgegangen. Beide Unternehmen bieten Leistungen der satellitengestützten Zwei-Wege-Kommunikation an. Viasat betreibt vier und Inmarsat fünfzehn eigene geostationäre Satelliten (GEO-Satelliten). Inmarsat und Viasat nutzen Kapazitäten ihrer eigenen geostationären Satelliten, um auf dem jungen Markt für die Bereitstellung von Inflight-Breitbandverbindungen für gewerbliche Fluggesellschaften im EWR und weltweit Dienstleistungen zu erbringen. Neben Satellitenkapazitäten für andere Satellitendienstanbieter weltweit bieten beide Unternehmen auch Satellitendienste für Kunden in einer Reihe anderer Branchen an, so in den Bereichen Seefahrt, Energie, staatliche Verwaltung und gewerbliche Luftfahrt, wo es nur zu begrenzten Überschneidungen kommt.
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