Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Schutz des geistigen Eigentums


EU-Kommission begrüßt politische Einigung zur Stärkung des Schutzes handwerklicher und industrieller Produkte aus Europa in der EU und darüber hinaus
Die neue Verordnung ermöglicht es den Herstellern in der EU, handwerkliche und industrielle Produkte und ihr traditionelles Know-how in Europa und darüber hinaus zu schützen, auch im Online-Handel




Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung des Europäischen Parlaments und des Rates über eine neue Verordnung zum Schutz des geistigen Eigentums an handwerklichen und industriellen Produkten, die auf der Originalität und Authentizität traditioneller Praktiken aus ihren Regionen beruhen. Der neue Rahmen gilt für Produkte wie Glas, Textilien, Porzellan, Besteck, Keramik, Kuckucksuhren, Musikinstrumente und Möbel. Dazu gehören z. B. Murano-Glas, Donegal-Tweed, Porzellan aus Limoges, Messerschmiedewaren aus Solingen, Messer aus Albacete und Bunzlauer Keramik. Obwohl diese Produkte einen europaweiten, teilweise auch weltweiten Ruf genießen, gab es bisher keinen Schutz durch eine EU-Kennzeichnung, die Ursprung und Ansehen der Produkte mit ihrer Qualität verknüpft.

Die neue Verordnung ermöglicht es den Herstellern in der EU, handwerkliche und industrielle Produkte und ihr traditionelles Know-how in Europa und darüber hinaus zu schützen, auch im Online-Handel. Zudem können die Verbraucherinnen und Verbraucher die Qualität solcher Produkte nun leichter erkennen und fundiertere Entscheidungen treffen. Die neue Verordnung wird in den europäischen Regionen dazu beitragen, Know-how und Arbeitsplätze zu fördern, auszubauen und zu erhalten, und so die wirtschaftliche Entwicklung der Regionen unterstützen. Darüber hinaus sorgt die Verordnung dafür, dass traditionelle handwerkliche und industrielle Produkte endlich mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen gleichgestellt werden, für die es bereits geschützte geografische Angaben gibt.

Die neue EU-Verordnung über geografische Angaben für handwerkliche und industrielle Produkte dient folgenden Zielen:

Einführung eines EU-weiten Schutzes geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Produkte, damit Hersteller die mit ihren Produkten verbundenen Rechte des geistigen Eigentums in der gesamten EU schützen und durchsetzen können. Sie hilft der derzeitigen Zersplitterung ab, die durch den Teilschutz auf nationaler Ebene besteht. Zudem erleichtert die neue Verordnung den Online-Schutz handwerklicher und industrieller geografischer Angaben sowie Maßnahmen gegen gefälschte Produkte, auch im Online-Handel.

Einfache und kostengünstige Eintragung geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Produkte durch Einführung eines zweistufigen Antragsverfahrens. Die Hersteller müssen die Eintragung einer geografischen Angabe bei den benannten Behörden der Mitgliedstaaten beantragen, die anschließend erfolgreiche Anträge zur weiteren Bewertung und Genehmigung an das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) weiterleitet. Wenn ein Mitgliedstaat kein nationales Bewertungsverfahren eingerichtet hat, können Anträge auch direkt beim EUIPO gestellt werden. Darüber hinaus erleichtert die neue Verordnung die Eintragung geografischer Angaben, insbesondere für KMU. Ferner verschafft sie den Herstellern die Möglichkeit, ihre Produkte selbst für konform mit den Produktspezifikationen zu erklären, wodurch das System flexibler und kostengünstiger wird.

Vollständige Kompatibilität mit dem internationalen Schutz des geistigen Eigentums, indem Hersteller handwerklicher und industrieller Produkte mit eingetragener geografischer Angabe in die Lage versetzt werden, ihre Produkte in allen Unterzeichnerländern der Genfer Akte über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben im Rahmen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) zu schützen, der die EU im November 2019 beigetreten ist und die geografische Angaben für handwerkliche und industrielle Produkte abdeckt. Zugleich wird es nun möglich, entsprechende geografische Angaben aus Drittländern in der EU zu schützen.

Unterstützung der Entwicklung ländlicher Gebiete und sonstiger Regionen in Europa, indem Herstellern, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, Anreize geboten werden, in neue authentische Produkte zu investieren und Nischenmärkte zu schaffen. Die neue Verordnung trägt ferner dazu bei, einzigartige Fertigkeiten zu erhalten, die ansonsten möglicherweise verloren gehen, insbesondere in den ländlichen und weniger entwickelten Regionen Europas. Die Regionen werden vom Ansehen der neuen geografischen Angaben profitieren. Dies kann hilfreich sein, um den Tourismus zu fördern, in den Regionen neue, hochqualifizierte Arbeitsplätze zu schaffen und zugleich ihre wirtschaftliche Entwicklung zu unterstützen.

Hintergrund
Die vorläufige politische Einigung folgt auf den Vorschlag der Kommission für eine neue EU-Verordnung über geografische Angaben, der am 13. April 2022 angenommen wurde. Auf der Grundlage des im November 2020 angenommenen Aktionsplans für geistiges Eigentum hatte die Europäische Kommission angekündigt, die Machbarkeit eines Systems zum Schutz geografischer Bezeichnungen für handwerkliche und industrielle Produkte auf EU-Ebene zu prüfen. Darüber hinaus kommt die Kommission mit der neuen Verordnung den Aufrufen von Herstellern, regionalen Behörden sowie des Europäischen Parlaments und des Ausschusses der Regionen nach, die sie aufgefordert hatten, einen Rechtsrahmen für den Schutz handwerklicher und industrieller Produkte zu schaffen. Mit dem Beitritt der EU zur Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben, einem von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) verwalteten Vertrag, erhielt das Vorhaben im November 2019 weitere Impulse.

Nach dem derzeitigen Unionsrecht sind geografische Angaben für landwirtschaftliche Produkte, Lebensmittel und Weine geschützt. Mit der neuen Verordnung wird ein ergänzendes Schutzsystem geschaffen, das ebenfalls auf einen hohen Schutz des geistigen Eigentums, bessere Verbraucherinformationen und die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in den Regionen abzielt. Das neue System bietet dasselbe Schutzniveau, berücksichtigt jedoch die Andersartigkeit handwerklicher und industrieller Produkte. Es wird im August 2025 in Kraft treten.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 13.06.23
Newsletterlauf: 11.08.23


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen