Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Einfuhren und darin enthaltene Emissionen


Anpassung des CO2-Grenzwertes (CBAM): EU-Kommission konsultiert zu den Berichtspflichten
Ab dem 1. Januar 2025 wird nur noch die EU-Methode akzeptiert



Die Europäische Kommission hat eine Konsultation zu den Regeln für die Umsetzung des Mechanismus zur Anpassung des CO2-Grenzwertes (Carbon Border Adjustment Mechanism - CBAM) veröffentlicht. Es geht dabei um die Übergangsphase, die am 1. Oktober dieses Jahres beginnt und bis Ende 2025 läuft. Der veröffentlichte Entwurf der Durchführungsverordnung enthält Einzelheiten zu den Berichterstattungspflichten und den Informationen, die von den EU-Importeuren von CBAM-Waren verlangt werden. Außerdem umfasst er die vorläufige Methode zur Berechnung der während des Herstellungsprozesses von CBAM-Waren freigesetzten eingebetteten Emissionen. Die Konsultation endet am 11. Juli 2023.

In der Übergangsphase der CBAM müssen die Händler nur über die Emissionen ihrer Importe berichten, die dem Mechanismus unterliegen. Einen finanziellen Ausgleich müssen sie nicht zahlen. Das gibt den Unternehmen Zeit, sich vorzubereiten, und liefert die notwendigen Informationen für die Feinabstimmung der endgültigen Methode bis 2026.

Flexibilität vorgesehen
Der Entwurf der Durchführungsverordnung sieht eine gewisse Flexibilität vor, wenn es um die Werte geht, die für die Berechnung der in den Einfuhren enthaltenen Emissionen verwendet werden. Im ersten Jahr der Umsetzung können die Unternehmen zwischen drei Arten der Berichterstattung wählen: (a) vollständige Berichterstattung nach der neuen Methode (EU-Methode), (b) Berichterstattung auf der Grundlage gleichwertiger nationaler Systeme von Drittländern und (c) Berichterstattung auf der Grundlage von Referenzwerten. Ab dem 1. Januar 2025 wird nur noch die EU-Methode akzeptiert.

Dieser schrittweise Ansatz wird den Herstellern Zeit geben, sich auf vorhersehbare Weise anzupassen. Die Kommission entwickelt außerdem spezielle IT-Tools, die den Importeuren bei der Durchführung und Meldung dieser Berechnungen helfen sollen. Dazu kommen ausführliche Anleitungen, Schulungsmaterialien und Tutorials, um die Unternehmen zu unterstützen, wenn der Übergangsmechanismus beginnt. Während die Importeure aufgefordert werden, ab dem 1. Oktober 2023 Daten für das vierte Quartal zu erheben, muss ihr erster Bericht erst Ende Januar 2024 vorgelegt werden.

Nach Konsultation mit Ländern und Stakeholdern jetzt öffentliche Konsultation
In einem völlig transparenten Verfahren hat die Kommission bei der Ausarbeitung der Berichtspflichten eine Expertengruppe unter umfassender Einbeziehung von Drittländern, Interessengruppen und der Industrie informell konsultiert.

Die öffentliche Konsultation ist online verfügbar, und Rückmeldungen von Unternehmen, Hochschulen, der Zivilgesellschaft und der breiten Öffentlichkeit sind bis zum 11. Juli willkommen. Die interessierten Kreise werden gebeten, sich bei ihren Rückmeldungen auf die spezifischen Durchführungsbestimmungen des Gesetzentwurfs zu konzentrieren und nicht auf die CBAM-Verordnung selbst. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 13.06.23
Newsletterlauf: 14.08.23


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen