04.07.23 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Europäische Kommission hat am 7. März 2023 in mehreren Mitgliedstaaten unangekündigte Nachprüfungen in den Räumlichkeiten verschiedener Unternehmen und eines Verbands der Duftstoffbranche durchgeführt.
Die EU-Kommission schlägt gemeinsame Kriterien gegen Grünfärberei und irreführende Umweltaussagen vor.



04.07.23 - Kartellrecht: EU-Kommission bestätigt unangekündigte Nachprüfungen in Duftstoffbranche
Die Europäische Kommission hat am 7. März 2023 in mehreren Mitgliedstaaten unangekündigte Nachprüfungen in den Räumlichkeiten verschiedener Unternehmen und eines Verbands der Duftstoffbranche durchgeführt. Parallel dazu hat sie förmliche Auskunftsverlangen an mehrere in der Branche tätige Unternehmen gerichtet. Hintergrund der Nachprüfungen und Auskunftsverlangen sind mögliche wettbewerbsbeschränkende Absprachen in Bezug auf die Lieferung von Duftstoffen und Duftinhaltsstoffen. Duftstoffe werden bei der Herstellung von Konsumgütern wie Haushaltsreinigern und Körperpflegeprodukten verwendet. Die Kommission hat Bedenken, dass weltweit mehrere Unternehmen und ein Verband der Duftstoffindustrie gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnten, denen zufolge Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen verboten sind (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union).

04.07.23 - Verbraucherschutz: Nachhaltige Kaufentscheidungen ermöglichen und Greenwashing beenden
Die EU-Kommission schlägt gemeinsame Kriterien gegen Grünfärberei und irreführende Umweltaussagen vor. Mit dem Vorschlag erhalten die Verbraucher größere Klarheit und mehr Sicherheit, dass etwas, das als umweltfreundlich verkauft wird, auch tatsächlich umweltfreundlich ist, und sie werden besser informiert, sodass sie fundiertere Entscheidungen für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen treffen können. Auch für die Unternehmen wird dies Vorteile mit sich bringen, da klarer erkennbar sein wird, welche Unternehmen echte Anstrengungen zur Verbesserung der Umweltverträglichkeit ihrer Produkte unternehmen, sodass sie die Verbraucher für sich gewinnen und ihre Absätze steigern können und nicht mehr unlauterem Wettbewerb ausgesetzt sind. Auf diese Weise wird der Vorschlag dazu beitragen, gleiche Ausgangsbedingungen in Bezug auf Aussagen zur Umweltleistung von Produkten zu schaffen.

04.07.23 - Kartellrecht: EU-Kommission führt unangekündigte Nachprüfungen im Energydrinks-Sektor durch
Die Europäische Kommission hat am 20. März 2023 unangekündigte Nachprüfungen in den Räumlichkeiten eines Unternehmens durchgeführt, das im Energydrinks-Sektor in mehreren Mitgliedstaaten tätig ist. Die Kommission hat Bedenken, dass dieses Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnte, die Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen verbieten (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 53 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)). Möglicherweise hat es auch gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen, die den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verbieten (Artikel 102 AEUV und Artikel 54 des EWR-Abkommens). Die Beamten der Kommission wurden von ihren Kollegen aus den nationalen Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten, in denen die Nachprüfungen durchgeführt wurden, begleitet.


####################

Sie wollen täglich informiert sein, haben aber keine Zeit, jeden Morgen durchs Internet zu surfen?

Dann lassen Sie sich durch unseren kostenlosen E-Mail-Service aktuelle News aus der Compliance- und IT-Security und SaaS/Cloud-Branche nahebringen.

Das Redaktionsteam von Compliance-Magazin.de hat die wichtigsten tagesaktuellen Geschehnisse für Sie zusammengetragen - ein Klick auf die entsprechenden Links und Sie befinden sich an den gewünschten Plätzen bei Compliance-Magazin.de und IT SecCity.de und SaaS-Magazin.de - einfacher geht es wirklich nicht!

Klicken Sie hier, um den Newsletter-Service zu abonnieren

Sie erhalten dann in wenigen Minuten eine E-Mail vom System. Bitte klicken Sie auf den Link in der E-Mail und schicken Sie uns eine Bestätigung Ihrer Bestellung.

Der Newsletter wird im html-Format versendet.
Bitte denken Sie daran, den Newsletter bei Ihrem IT-Administrator auf die White-List setzen zu lassen.


####################


Weitere Meldungen

03.07.23 - Regierung verteidigt Kombinationsabschlag auf Arzneimittel

03.07.23 - Nichtumsetzung von EU-Rechtsvorschriften: EU-Kommission leitet Schritte zur Gewährleistung der vollständigen und fristgerechten Umsetzung von EU-Richtlinien ein

03.07.23 - Bundesfinanzhof konkretisiert Rechtsprechung zu steuerschädlichen Vorbehalten in Bezug auf eine Pensionszusage


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen