19.04.22 - Compliance- & Governance-Newsletter
Der Bundesrat strebt eine Änderung der Verteilung des Steueraufkommens aus dem Rennwett- und Lotteriegesetz an. Angesichts des steigenden Aufkommens und durch das bisher praktizierte jährliche Verteilungsverfahren sei es bei den Ländern zu massiven Schwankungen des jährlichen Steueraufkommens gekommen, die auch im Rahmen des Finanzausgleichs Verwerfungen nach sich ziehen könnten.
Vertreter der deutschen Milcherzeuger im Agrardialog Milch sind auf das Bundeskartellamt zugekommen und haben ihm ein abgestimmtes Finanzierungskonzept zu Gunsten der Rohmilcherzeuger vorgestellt. Nach Auffassung der Milcherzeuger sei dies notwendig, da die Milchpreise nicht angemessen und kostendeckend seien.
19.04.22 - Bayerns Strafverfolger nehmen Straftätern die Beute konsequent ab - Mehr als 50 Millionen Euro allein im ersten Halbjahr 2021 sichergestellt
Ob Luxusautomobile, Kryptowährungen oder Bargeld: Bayerns Strafverfolger nehmen Straftätern und international agierenden Banden die Tatbeute konsequent ab. Justizminister Georg Eisenreich: "Mit der Vermögensabschöpfung setzen wir dort an, wo es den Tätern besonders weh tut: bei der Tatbeute. Allein im ersten Halbjahr 2021 konnten unsere Strafverfolger im Freistaat in allen Kriminalitätsbereichen Vermögensgegenstände im geschätzten Wert von ca. 51,4 Millionen Euro sicherstellen." Mit einer Gesetzesänderung im Jahr 2017 wurde die Abschöpfung illegalen Vermögens ausgeweitet. Minister Eisenreich: "Verbrechen darf sich nicht lohnen. Die Erträge aus Straftaten werden in Bayern deshalb konsequent abgeschöpft. Das ist auch eine wichtige Maßnahme zum Schutz von Opfern." Die bayerische Justiz hat im Jahr 2018 bei der Generalstaatsanwaltschaft München eine eigene Zentrale Koordinierungsstelle Vermögensabschöpfung (ZKV) eingerichtet. Die Aufgaben der ZKV bestehen darin, die Staatsanwaltschaften bei der Durchführung der Vermögensabschöpfung und der Opferentschädigung zu unterstützen.
19.04.22 - Gesetzentwurf: Wettsteueraufkommen soll vierteljährlich verteilt werden
Der Bundesrat strebt eine Änderung der Verteilung des Steueraufkommens aus dem Rennwett- und Lotteriegesetz an. Angesichts des steigenden Aufkommens und durch das bisher praktizierte jährliche Verteilungsverfahren sei es bei den Ländern zu massiven Schwankungen des jährlichen Steueraufkommens gekommen, die auch im Rahmen des Finanzausgleichs Verwerfungen nach sich ziehen könnten. Daher soll das Zerlegungsverfahren - wie bei anderen Steuerarten auch üblich - auf eine quartalsweise Abrechnung umgestellt werden, heißt es in dem vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes. Wie in dem Gesetzentwurf erläutert wird, fällt das Steueraufkommen aus Sportwetten wegen der zentralen Zuständigkeit des Finanzamtes Frankfurt am Main fast vollständig im Land Hessen an. Das Aufkommen aus der dieser Steuer habe sich zwischen 2013 und 2019 von 189 Millionen Euro auf 464 Millionen Euro pro Jahr erhöht. In einigen Jahren sei das Wachstum allerdings sehr unterschiedlich gewesen, wobei das Aufkommen im "Coronajahr" 2020 sogar stark eingebrochen sei.
19.04.22 - Preisaufschläge ohne mehr Nachhaltigkeit in der Milchwirtschaft: Bundeskartellamt zeigt kartellrechtliche Grenzen auf
Vertreter der deutschen Milcherzeuger im Agrardialog Milch sind auf das Bundeskartellamt zugekommen und haben ihm ein abgestimmtes Finanzierungskonzept zu Gunsten der Rohmilcherzeuger vorgestellt. Nach Auffassung der Milcherzeuger sei dies notwendig, da die Milchpreise nicht angemessen und kostendeckend seien. Die kartellrechtliche Prüfung dieses Konzeptes hat das Bundeskartellamt jetzt abgeschlossen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das von Agrardialog vorgestellte Finanzierungsmodell ist kartellrechtlich nicht zulässig. Im Kern geht es um die Verabredung von Preisaufschlägen, die über die Lieferkette bis zum Milchregal durchgereicht werden. Gemeinwohlziele wie Nachhaltigkeit sind rechtlich anerkannt. Aber das wirtschaftliche Interesse an einem höheren Einkommensniveau kann für sich genommen keine Freistellung solch einer Vereinbarung rechtfertigen."
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