07.09.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


Da mit dem Inkrafttreten der Verordnung über die allgemeine Sicherheit die Kommission ermächtigt wird, den Rechtsrahmen für automatisierte und vernetzte Fahrzeuge zu vervollständigen, wird die Kommission in diesem Sommer technische Vorschriften für die Genehmigung von fahrerlosen Fahrzeugen erlassen.
Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation und eine Sondierung eingeleitet und alle Interessenträger aufgefordert, zu ihren Vorschlagsentwürfen für die Zukunft des Rahmens der Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor ("Kfz-GVO") Stellung zu nehmen.



07.09.22 - Neue Vorschriften zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und zur Verwirklichung des Konzepts vollständig fahrerloser Fahrzeuge in der EU
Die neue Verordnung über die allgemeine Sicherheit von Fahrzeugen gilt jetzt. Mit ihr werden obligatorische hochentwickelte Fahrerassistenzsysteme zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit eingeführt und es wird der Rechtsrahmen für die Genehmigung automatisierter und vollständig fahrerloser Fahrzeuge in der EU geschaffen. Die neuen Sicherheitsmaßnahmen werden dazu beitragen, Fahrzeuginsassen, Fußgänger und Radfahrer in der gesamten EU besser zu schützen und bis zum Jahr 2038 mehr als 25.000 Menschenleben zu retten und mindestens 140.000 schwere Verletzungen zu vermeiden. Da mit dem Inkrafttreten der Verordnung über die allgemeine Sicherheit die Kommission ermächtigt wird, den Rechtsrahmen für automatisierte und vernetzte Fahrzeuge zu vervollständigen, wird die Kommission in diesem Sommer technische Vorschriften für die Genehmigung von fahrerlosen Fahrzeugen erlassen, wodurch die EU in diesem Bereich eine Vorreiterrolle einnimmt.

07.09.22 - Kartellrecht: EU-Kommission ruft zur Stellungnahme zu ihren Vorschlagsentwürfen für die Zukunft der Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung und der Ergänzenden Leitlinien auf
Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation und eine Sondierung eingeleitet und alle Interessenträger aufgefordert, zu ihren Vorschlagsentwürfen für die Zukunft des Rahmens der Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor ("Kfz-GVO") Stellung zu nehmen. Konkret geht es um i) den Entwurf einer Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer der bestehenden Kfz-GVO um fünf Jahre und ii) den Entwurf einer Mitteilung mit gezielten Aktualisierungen der Ergänzenden Leitlinien. Die Vorschlagsentwürfe folgen auf eine Überprüfung, die im Dezember 2018 im Hinblick auf das Auslaufen der Kfz-GVO am 31. Mai 2023 eingeleitet wurde und mit der festgestellt werden sollte, in wie weit die für vertikale Vereinbarungen in der Automobilbranche geltenden Vorschriften ihren Zweck erfüllen. Die Interessenträger sind aufgefordert, bis zum 30. September 2022 zu den im Entwurf vorgelegten Regelwerken Stellung zu nehmen.

07.09.22 - Paket zu digitalen Diensten: EU-Kommission begrüßt Annahme des neuen EU-Regelwerks für digitale Dienste durch das Europäische Parlament
Die Europäische Kommission begrüßt die Annahme des Gesetzes über digitale Dienste und des Gesetzes über digitale Märkte, die die Kommission beide im Dezember 2020 vorgeschlagen hatte, durch das Europäische Parlament. Das Paket zu digitalen Diensten enthält ein erstes umfassendes Regelwerk für die Online-Plattformen, von denen wir alle in unserem Alltag abhängen. Diese neuen Vorschriften werden in der gesamten EU gelten und einen sichereren und offeneren digitalen Raum schaffen, der auf der Achtung der Grundrechte beruht. Die für das Ressort "Ein Europa für das digitale Zeitalter" zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager erklärte dazu: "Das Europäische Parlament hat ein weltweites Novum angenommen, das der strengen, ehrgeizigen Regulierung von Online-Plattformen dienen wird. Das Gesetz über digitale Dienste ermöglicht den Schutz der Nutzerrechte im Internet. Das Gesetz über digitale Märkte schafft faire, offene Online-Märkte."


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