14.12.21 - Compliance- & Governance-Newsletter


ESG-Bedenken lassen die Finanzierungskosten für Mineralölunternehmen rapide ansteigen, da das Interesse an Investitionen in kohlenwasserstoffintensive Anlagen schwindet und die Fondsmandate immer restriktiver werden.
Die Bundesregierung sieht derzeit keine Notwendigkeit, das in der Fleischwirtschaft geltende Verbot von Werkverträgen auf andere Branchen auszudehnen. Die Prüfung der arbeitsbezogenen Rahmenbedingungen durch die Behörden des Bundes und der Länder würden dafür derzeit keine Gründe liefern, schreibt die Regierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.



14.12.21 - ESG-Bedenken treiben die Eigenkapitalkosten von Mineralölunternehmen in die Höhe
ESG-Bedenken lassen die Finanzierungskosten für Mineralölunternehmen rapide ansteigen, da das Interesse an Investitionen in kohlenwasserstoffintensive Anlagen schwindet und die Fondsmandate immer restriktiver werden. Obwohl sich viele Ölunternehmen aus der Perspektive der Kreditvergabe in einer besseren Verfassung befinden als in den letzten Jahren, da ihre Bilanzen durch den Anstieg der Ölpreise im Jahr 2021 gestärkt wurden, wird es für sie immer schwieriger, Finanzmittel zu beschaffen. Denn der Pool an bereitwilligen Investoren schrumpft und die Banken beugen sich dem Druck, ihre Kreditvergabe dem Trend zur CO2-Reduktion anzupassen. Tullow Oil emittierte im April eine Anleihe mit einem Volumen von 1,8 Mrd. USD, die aufgrund ihres zweistelligen Kupons und der gleichzeitigen Vereinfachung der Kapitalstruktur vom Markt gut aufgenommen wurde. Die im letzten Monat von Ithaca, einem Unternehmen, das sich im Besitz von Delek befindet, aufgelegte Anleihe war jedoch eine andere Angelegenheit. Der Preis des Titels lag weit unter dem Marktpreis und wird immer noch leicht unter dem Emissionspreis gehandelt, trotz eines saftigen Kupons von 9 Prozent, einer gut ausgestatteten, kostengünstigen Vermögensbasis und einer beträchtlichen Cash-Generierung.

14.12.21 - Bundesgerichtshof entscheidet über Revisionen im Musterfeststellungsverfahren zu Prämiensparverträgen
Der u.a. für das Bank- und Kapitalmarktrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 6. Oktober 2021 (XI ZR 234/20) über die Revisionen des Musterklägers, eines Verbraucherschutzverbands, und der Musterbeklagten, einer Sparkasse, gegen das Musterfeststellungsurteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 22. April 2020 über die Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in Prämiensparverträgen entschieden. Sachverhalt und bisheriger Prozessverlauf: Die beklagte Sparkasse schloss seit dem Jahr 1994 mit Verbrauchern sogenannte Prämiensparverträge ab, die eine variable Verzinsung der Spareinlage und ab dem dritten Sparjahr eine der Höhe nach - bis zu 50 Prozent der jährlichen Spareinlage ab dem 15. Sparjahr - gestaffelte verzinsliche Prämie vorsehen.

14.12.21 - Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie heute
Die Bundesregierung sieht derzeit keine Notwendigkeit, das in der Fleischwirtschaft geltende Verbot von Werkverträgen auf andere Branchen auszudehnen. Die Prüfung der arbeitsbezogenen Rahmenbedingungen durch die Behörden des Bundes und der Länder würden dafür derzeit keine Gründe liefern, schreibt die Regierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. In der Antwort heißt es weiter, dass ein Antrag der Tarifvertragsparteien auf Erlass einer Rechtsverordnung nach Paragraf 7 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für den von ihnen abgeschlossenen Tarifvertrag zur Festlegung eines Mindestlohns in der Fleischwirtschaft am 10. August 2021 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eingegangen sei. Eine inhaltliche Prüfung des Antrags stehe noch aus. Lägen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, werde das BMAS den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären.


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