Werkvertragsverbot wird nicht ausgeweitet


Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie heute
Seit etwa einem halben Jahr gilt das sogenannte Arbeitsschutzkontrollgesetz (Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz), das Ende 2020 verkündet wurde



Die Bundesregierung sieht derzeit keine Notwendigkeit, das in der Fleischwirtschaft geltende Verbot von Werkverträgen auf andere Branchen auszudehnen. Die Prüfung der arbeitsbezogenen Rahmenbedingungen durch die Behörden des Bundes und der Länder würden dafür derzeit keine Gründe liefern, schreibt die Regierung in einer Antwort (19/32204) auf eine Kleine Anfrage (19/31790) der Fraktion Die Linke.

In der Antwort heißt es weiter, dass ein Antrag der Tarifvertragsparteien auf Erlass einer Rechtsverordnung nach Paragraf 7 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für den von ihnen abgeschlossenen Tarifvertrag zur Festlegung eines Mindestlohns in der Fleischwirtschaft am 10. August 2021 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eingegangen sei. Eine inhaltliche Prüfung des Antrags stehe noch aus. Lägen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, werde das BMAS den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären.

Vorbemerkung der Fragesteller
Seit etwa einem halben Jahr gilt das sogenannte Arbeitsschutzkontrollgesetz (Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz), das Ende 2020 verkündet wurde. Laut Bundesregierung zielt es darauf ab, die Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie zu verbessern. Allerdings berichten Medien nach wie vor kritisch über die Arbeitsbedingungen in der Branche, etwa von kriminelle Machenschaften von Arbeitsvermittlern, von Rechtsverstößen durch Vorarbeiter oder von massiven Bemühungen der Unternehmen, Lücken in den gesetzlichen Vorgaben zu finden. Auf der anderen Seite haben die Beschäftigten und deren Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) einen Tarifvertrag durchgesetzt, der eine Mindestvergütung garantiert, die deutlich über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegt. Es ist deshalb an der Zeit, die Bundesregierung nach den Auswirkungen des Arbeitsschutzkontrollgesetzes und der Entwicklung der Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie zu befragen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 11.10.21
Newsletterlauf: 14.12.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen