13.03.20 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung in einem Antrag auf, ein Lieferkettengesetz gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in internationalen Lieferketten vorzulegen
Das Bundeskartellamt hat zum ersten Mal einen Marktmachtbericht – Bericht über die Wettbewerbsverhältnisse bei der Erzeugung elektrischer Energie – vorgelegt



13.03.20 - Evaluierung der inkassorechtlichen Vorschriften des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken
Die Deutsche Bundesregierung wird weiterhin die im Kontext von "Legal-Tech"-Angeboten ergehenden gerichtlichen Entscheidungen sowie die Praxis der Verwaltungsbehörden bei den Zulassungen von "Legal-Tech"-Anbietern beobachten und insbesondere im Hinblick darauf bewerten, ob sich aus ihnen die Erforderlichkeit von Rechtsänderungen ergibt. Das schreibt sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Die Abgeordneten hatten sich nach möglichen Auswirkungen eines als Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vorliegenden Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht erkundigt.

13.03.20 - Lieferkettengesetz gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in internationalen Lieferketten
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung in einem Antrag auf, ein Lieferkettengesetz gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in internationalen Lieferketten vorzulegen. Unternehmen sollten darin zu einer fortlaufenden, umwelt- und menschenrechtsbezogenen Risikoanalyse, geeigneten Präventionsmaßnahmen sowie wirksamen Abhilfemaßnahmen bei Menschenrechtsverstößen und negativen Auswirkungen auf die Umwelt verpflichtet werden. Außerdem sollten die zivilrechtlichen Klagemöglichkeiten für Opfer verbessert und kollektive Klagemöglichkeiten geschaffen werden. Bei Verstößen müsse es wirksame Sanktionen geben.

13.03.20 - Marktmachtbericht des Bundeskartellamtes: Derzeit keine Marktbeherrschung bei der Stromerzeugung – Atom- und Kohleausstieg könnten dies ändern
Das Bundeskartellamt hat zum ersten Mal einen Marktmachtbericht – Bericht über die Wettbewerbsverhältnisse bei der Erzeugung elektrischer Energie – vorgelegt. Der Bericht konzentriert sich auf den Markt für die Erzeugung und den erstmaligen Absatz von Strom. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "RWE ist derzeit zwar nicht marktbeherrschend, steht aber vergleichsweise nahe an der Beherrschungsschwelle. Dies bestätigen unsere aktuellen Analysen für das Jahr 2019. Das Unternehmen war erneut in einer erheblichen Anzahl von Stunden für die Deckung der Stromnachfrage unverzichtbar. Bereits eine relativ geringfügige weitere Verknappung der Angebotskapazitäten im Zuge des Atom- und Kohleausstiegs könnte dazu führen, dass RWE die Schwelle zur Marktbeherrschung überschreitet. Unsere Analysen beruhen auf einer aktuellen Datenbasis unter Einbeziehung des dritten Quartals 2019. Der Marktmachtbericht stellt damit allen Marktteilnehmern sehr zeitnah die notwendigen Informationen zur Verfügung, damit diese ihre Marktstellung besser beurteilen können."


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