23.07.19 - Compliance- & Governance-Newsletter
Nach nunmehr geänderter BFH-Rechtsprechung gilt der sog. Grundsatz der Gesamtzuständigkeit auch in Bezug auf die örtliche Zuständigkeit für Steuern vom Einkommen und vom Vermögen natürlicher Personen (§ 19 der Abgabenordnung --AO--)
Geht die örtliche Zuständigkeit für die Besteuerung wie etwa bei einem Wohnsitzwechsel oder einer Betriebsverlegung von einer Finanzbehörde auf eine andere Finanzbehörde über, ist dies auch beim Erlass eines Abrechnungsbescheids zu beachten
23.07.19 - Öffnung des Transparenzregisters durch die Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie
Ob die Deutsche Bundesregierung die mit der fünften EU-Geldwäscherichtlinie geplante Öffnung des sogenannten Transparenzregisters mit dem Europarecht für vereinbar hält, will die FDP-Fraktion von der Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage erfahren. Außerdem soll die Bundesregierung zur Stellungnahme des EU-Datenschutzbeauftragten Stellung nehmen, der von einem "signifikanten und unnötigen Risiko für das individuelle Recht auf Privatsphäre und Datenschutz" gesprochen habe.
23.07.19 - Steuerermäßigung wegen Unterbringung in einem Pflegeheim
Die Steuermäßigung für Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen wegen der Unterbringung in einem Heim oder zur dauernden Pflege erwachsen, kann der Steuerpflichtige nur für seine eigene Unterbringung in einem Heim oder für seine eigene Pflege in Anspruch nehmen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 3. April 2019 VI R 19/17 zu § 35a Abs. 2 Satz 2 zweiter Halbsatz des Einkommensteuergesetzes (EStG) entschieden.
23.07.19 - Es gilt der sog. Grundsatz der Gesamtzuständigkeit auch in Bezug auf die örtliche Zuständigkeit für Steuern vom Einkommen und vom Vermögen natürlicher Personen (§ 19 der Abgabenordnung -AO-)
Geht die örtliche Zuständigkeit für die Besteuerung wie etwa bei einem Wohnsitzwechsel oder einer Betriebsverlegung von einer Finanzbehörde auf eine andere Finanzbehörde über, ist dies auch beim Erlass eines Abrechnungsbescheids zu beachten. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 19. März 2019 VII R 27/17 im Zusammenhang mit Säumniszuschlägen wegen festgesetzter und nicht rechtzeitig gezahlter Einkommensteuer entschieden.
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