06.09.19 - Compliance- & Governance-Newsletter


Kreditwirtschaft werde in naher Zukunft noch wesentlich größere Summen auf den internationalen Kapitalmärkten zusammentragen müssen, um die Kapitalanforderungen erfüllen zu können
Die von der EBA vorgeschlagene Umsetzung der Baseler Reform gefährde somit die Wettbewerbsfähigkeit und den Wohlstand Europas



06.09.19 - Finanzmarkt-Compliance: Basel III-Umsetzung in Europa bedroht nach Ansicht der Deutsche Kreditwirtschaft Wettbewerbsfähigkeit deutscher Kreditinstitute
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) warnt vor erheblichen negativen Auswirkungen, falls die neuen Baseler Eigenkapitalvorschriften (Basel III) in der von der europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) vorgeschlagenen Weise in europäisches Recht umgesetzt werden. Die EBA hatte gestern die vorläufigen Ergebnisse ihrer Auswirkungsstudie zur finalen Baseler Reform veröffentlicht und einen zusätzlichen Kapitalbedarf für europäischen Banken von 135 Mrd. Euro festgestellt. "Tatsächlich dürfte der zusätzliche Kapitalbedarf noch deutlich höher liegen", sagte Christian Ossig, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes, der in diesem Jahr als Federführer für die Deutsche Kreditwirtschaft spricht. Denn bislang habe die Studie beispielsweise weder alle aufsichtlichen Komponenten noch die zusätzlichen aufsichtlichen Kapitalempfehlungen berücksichtigt.

06.09.19 - Professionelle Händler könnten die Finanztransaktionssteuer leicht durch alternative Finanzinstrumente wie Derivate umgehen
Die Deutsche Bundesregierung soll von der Einführung einer Finanztransaktionssteuer Abstand nehmen, da das gesetzte Ziel, negative Auswirkungen auf Kleinanleger, Realwirtschaft und Altersvorsorge zu vermeiden, nicht erreicht werden kann. Dies fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag. Darin stellt sie auch fest, dass das Großprojekt einer europäischen Finanztransaktionssteuer gescheitert sei. Schon 2010 sei die Einführung einer weltweiten Finanztransaktionssteuer beim G20-Gipfel in Toronto zum ersten Mal gescheitert. 2013 sei dann das Projekt einer europaweiten Transaktionssteuer beerdigt worden. Und bis zum heutigen Tag hätten sich die an der verstärkten Zusammenarbeit in der EU beteiligten Mitgliedstaaten nicht auf einem wirklichen Kompromiss zu dieser Steuer einigen können.

06.09.19 - Widerrufsrecht des Verbrauchers auch bei Online-Matratzenkauf
Die Beklagte ist eine Online-Händlerin, die unter anderem Matratzen vertreibt. Der Kläger bestellte zu privaten Zwecken über die Website der Beklagten eine Matratze zu einem Kaufpreis von 1.094,52 Euro, die ihm mit einer versiegelten Schutzfolie geliefert wurde. In der Rechnung der Beklagten vom 26. November 2014 wurde auf dort abgedruckte Allgemeine Geschäftsbedingungen hingewiesen, in denen auch eine "Widerrufsbelehrung für Verbraucher" enthalten ist. Dort ist unter anderem ausgeführt, dass das Widerrufsrecht bei Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, vorzeitig erlischt, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.


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