18.06.18 - Compliance- & Governance-Newsletter


Wenn die neue EU-Richtlinie zur elektronischen Rechnung im Herbst in Kraft tritt, müssen einige Unternehmen nachbessern
Frauen schneiden im zweiten juristischen Staatsexamen um knapp 2 Prozent schlechter ab als Männer



18.06.18 - Studie: Frauen werden im juristischen Staatsexamen schlechter beurteilt als Männer
Frauen schneiden im zweiten juristischen Staatsexamen um knapp 2 Prozent schlechter ab als Männer. Im Bereich der Prädikatsnoten ist der Geschlechtereffekt zuungunsten der Frauen besonders ausgeprägt: 12 Prozent weniger Frauen überspringen die überaus karriererelevante Notenschwelle von 9 Punkten. Nur wer mit einer Note von 9 Punkten oder besser ein so genanntes Prädikatsexamen vorweisen kann, wird zum Beispiel zum Staatsdienst zugelassen. Bezieht man weitere Faktoren wie Abiturnote, Alter und Prüfungszeitpunkt in den statistischen Vergleich ein, sind die Unterschiede noch ausgeprägter. Auch ein Migrationshintergrund führt zu schlechteren Noten. So schneiden Rechtsreferendare, die im Ausland geboren sind und keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, im zweiten Examen 17 Prozent schlechter ab als deutsche Prüflinge.

18.06.18 - E-Invoicing geht mit EU-Verordnung in neue Runde: Auch Deutschland zählt zu Problemländern
Wenn die neue EU-Richtlinie zur elektronischen Rechnung im Herbst in Kraft tritt, müssen einige Unternehmen nachbessern. Auch Deutschland gehört zu den Ländern, in denen Firmen bei Invoicing am häufigsten mit Compliance-Problemen kämpfen. Den Status-Quo zeigen zwei neue Studien, darunter eine internationale Erhebung sowie eine Studie zu E-Invoicing bei Deutschlands Top-700-Unternehmen von Comarch und Fraunhofer, welche im Mai im Porsche Museum in Stuttgart im Detail vorgestellt wird. Ab 27. November 2018 gilt die "Europäische Norm für die elektronische Rechnungsstellung" auch in Deutschland für Bundesministerien und Verfassungsorgane. Ein Jahr später werden alle weiteren öffentlichen Auftraggeber des Bundes die elektronische Rechnung von ihren Geschäftspartnern verlangen.

18.06.18 - Finastra ernennt neuen Chief Risk Officer zur Leitung von führenden Risikomanagement-Strategien
Finastra hat Elona Ruka-Wright zum neuen Chief Risk Officer ernannt. Sie wird weltweit das breite Risk-Management-Portfolio von Finastra verantworten und das kontinuierliche Engagement für die Umsetzung erstklassiger Strategien im Risikomanagement weiter vorantreiben. Elona Ruka-Wright kommt von Black Knight Financial Services, wo sie die Position des Senior Vice President of Enterprise Risk Management innehatte. Sie bringt insgesamt mehr als 17 Jahre an Branchenerfahrung in ihre neue Position ein. Bei Finastra wird Elona Ruka-Wright das Risk-Management-Programm leiten sowie die Durchsetzung der regulatorischen Compliance, das Enterprise Risk Management (ERM) und die Risk Governance verantworten. Dafür wird sie eng mit Kunden, Aufsichtsbehörden und Partnern zusammenarbeiten.

18.06.18 - Seit der Überführung der Publizitätspflicht für Unternehmen in ein elektronisches Register aufgrund des EHUG soll eine Vielzahl der verpflichteten Unternehmen nicht ihrer Pflicht nachgekommen sein, dem Bundesanzeiger die Daten bereitzustellen
Vor dem Hintergrund der Erweiterung der Pflicht der Unternehmen zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses durch das Gesetz über elektronische Handels- und Genossenschaftsregister und der damit verbundenen Problematik hat die FDP-Fraktion eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet. Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, wie viele Unternehmen in Deutschland zur Publikation ihrer Daten verpflichtet sind und wie hoch der Anteil an Vereinen, Stiftungen und anderen Rechtsformen ist, die aufgrund von Grenzwertüberschreitungen publikationspflichtig werden. Des Weiteren fragen sie, gegen wie viele Unternehmen, aufgeschlüsselt nach Größe, im Zusammenhang mit einer nicht erfolgten Veröffentlichung Ordnungsgelder verhängt wurden und wie hoch die diesbezüglichen Einnahmen des Bundesamtes für Justiz sind.


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