15.06.18 - Compliance- & Governance-Newsletter


Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Rheinisch-Bergischen Verlagsgesellschaft mbH ("RBVG") freigegeben, sämtliche Anteile an der H. Neusser Besitz- und Verwaltungs-GmbH & Co. KG ("Neusser KG") zu erwerben
Einige Probleme im Umgang mit der EU-Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP-VO) sind der Deutschen Bundesregierung bekannt



15.06.18 - Geplanter Upload-Filter gefährdet die Meinungsfreiheit und fördert Monopolisierung
Der Streit über ein neues EU-Urheberrecht dauert in Brüssel bereits seit Jahren an. Anfang März dieses Jahres stellte die EU-Kommission ihre sogenannten "Empfehlungen für wirksame Maßnahmen im Umgang mit illegalen Online-Inhalten" vor, also unter anderem mit urheberrechtlich geschützten Inhalten. Online-Plattformen und Speicherdienste werden dazu aufgefordert, sobald wie möglich Maßnahmen umzusetzen, um die Sperrung von illegalen Inhalten auf den jeweiligen Plattformen zu ermöglichen. Gefordert wird unter anderem, die Entdeckung und Entfernung solcher Inhalte durch die Implementierung eines Upload-Filters zu automatisieren.

15.06.18 - Bürokratie durch die Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIlP-Verordnung)
Einige Probleme im Umgang mit der EU-Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP-VO) sind der Deutschen Bundesregierung bekannt. Wie sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion berichtet, handelt es sich unter anderem um die Pflicht zur Angabe der jährlichen durchschnittlichen Renditen bei Hebelprodukten. Die dabei auftretenden hohen absoluten Zahlen und Prozentangaben könnten einen falschen Eindruck beim Verbraucher ergeben, wird eingeräumt.

15.06.18 - Bundeskartellamt gibt Übernahme des General-Anzeigers durch die Rheinische Post frei
Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Rheinisch-Bergischen Verlagsgesellschaft mbH ("RBVG") freigegeben, sämtliche Anteile an der H. Neusser Besitz- und Verwaltungs-GmbH & Co. KG ("Neusser KG") zu erwerben. Zu den Zeitungen der RBVG gehört u.a. die "Rheinische Post", die Neusser KG verlegt u.a. den "General-Anzeiger". Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Zusammenschlussvorhaben ist aus kartellrechtlicher Sicht nicht bedenklich. Die Verbreitungsgebiete der "Rheinischen Post" und des "General-Anzeigers", zwischen denen der Großraum Köln liegt, überschneiden sich nicht. Daher machen sich die beiden Zeitungsgruppen praktisch keinen Wettbewerb um die Leser. Auch auf den betroffenen Anzeigen- und Hörfunkmärkten kommt es aufgrund der mangelnden geografischen Überschneidungen zu keiner Behinderung des Wettbewerbs."

15.06.18 - Für Bier darf nicht mit der Angabe "bekömmlich" geworben werden
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. Mai 2018 entschieden, dass die Verwendung des Begriffs "bekömmlich" in einer Bierwerbung unzulässig ist (Urteil: I ZR 252/16). Die Beklagte betreibt eine Brauerei im Allgäu. Sie verwendet seit den 1930er Jahren für ihre Biere den Werbeslogan "Wohl bekomms!". In ihrem Internetauftritt warb sie für bestimmte Biersorten mit einem Alkoholgehalt von 5,1 Prozent, 2,9 Prozent und 4,4 Prozent unter Verwendung des Begriffs "bekömmlich". Der Kläger, ein Verbraucherschutzverband, hält die Werbeaussage "bekömmlich" für eine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel, die nach Art. 4 Abs. 3 Unterabs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 bei alkoholischen Getränken mit mehr als 1,2 Volumenprozent unzulässig sei. Er hat die Beklagte auf Unterlassung und Erstattung von Abmahnkosten in Anspruch genommen.


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