02.11.18 - Compliance- & Governance-Newsletter
Die Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat viele Unternehmen vor große Herausforderungen gestellt
Das Bundeskartellamt hat Geldbußen in Höhe von insgesamt 16 Mio. Euro gegen die DuMont Mediengruppe GmbH & Co. KG, eine verantwortliche Person und einen Rechtsanwalt verhängt
02.11.18 - Umsetzung der Datenschutzregeln an vielen Stellen weiterhin unklar
Die Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat viele Unternehmen vor große Herausforderungen gestellt. Nach einer Umfrage des Digitalverbands Bitkom hatten drei von vier Unternehmen in Deutschland die Frist zum 25. Mai 2018 verfehlt. "Auch jetzt noch sind bei weitem nicht alle Unternehmen mit der Umsetzung fertig. Die DSGVO hat die Unternehmen viel Zeit und Geld gekostet und bedeutet weiterhin jede Menge Arbeit", sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung. "Schwierigkeiten macht vor allem, dass bei vielen Vorgaben nicht klar ist, was genau sie bedeuten. Nicht einmal die Datenschutzaufsichtsbehörden können sich bei bestimmten Regelungen auf eine einheitliche Auslegung einigen. Wie sollen Unternehmen sich da sicher sein, dass sie das Richtige tun?", so Dehmel.
02.11.18 - Bußgelder gegen DuMont wegen Gebietsabsprachen mit der Gruppe Bonner General-Anzeiger
Das Bundeskartellamt hat Geldbußen in Höhe von insgesamt 16 Mio. Euro gegen die DuMont Mediengruppe GmbH & Co. KG, eine verantwortliche Person und einen Rechtsanwalt verhängt. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, eine verbotene Gebietsabsprache mit der Gruppe Bonner General-Anzeiger getroffenen zu haben. Die DuMont-Gruppe und die Gruppe Bonner General-Anzeiger hatten sich bereits im Dezember 2000 darüber verständigt, dass sich jeweils einer der beiden Zeitungsverlage in der Region Bonn aus bestimmten, vereinbarten Gebieten weitgehend zurückzieht. Das geschah durch eine spürbare Ausdünnung der lokalen Berichterstattung, teilweise auch durch Umstellung der Zustellung von Boten- auf Postzustellung.
02.11.18 - Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern zum Verzicht auf gesetzlich vorgeschriebene Abrechnungsprüfungen
Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern unter Verzicht auf vorgeschriebene Abrechnungsprüfungen sind Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Schon seit 2008 würden solche Sondervereinbarungen von Krankenkassen mit Kliniken kritisiert. Der Bundesrechnungshof halte diese für unzulässig. Die Vereinbarungen sehen vor, dass Krankenkassen auf die Prüfung von Klinikrechnungen verzichten, wenn die Krankenhäuser zuvor Abschläge bei ihren Rechnungen gewähren. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung nun wissen, wie verbreitet solche Vereinbarungen sind und in welcher Größenordnung die Kassen davon profitieren.
02.11.18 - Standard-Datenschutzmodell: Anwender können mit ersten Bausteinen arbeiten
Mit dem Standard-Datenschutzmodell (SDM) wird eine Methode bereitgestellt, mit der Verantwortliche und Aufsichtsbehörden bei der Entwicklung, bei der Datenschutzberatung und bei der Prüfung von Datenverarbeitungen beurteilen können, ob personenbezogene Daten datenschutzkonform verarbeitet werden. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat empfohlen, dieses Modell zur Erprobung anzuwenden. Die ersten Bausteine stehen zur Verfügung. Im Handbuch zur Methodik des Standard-Datenschutzmodells wird auf einen Katalog mit technischen und organisatorischen Referenzmaßnahmen hingewiesen. Die DSK hat im April 2018 beschlossen, dass der in einzelne Bausteine gegliederte Katalog sukzessive zunächst von einzelnen Aufsichtsbehörden veröffentlicht und zum Test durch Anwender freigegeben werden sollen.
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