22.02.16 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der Bitkom hat im Vorfeld der Beratungen der Datenschutzbeauftragten Deutschlands und der EU-Länder vor den Folgen gewarnt, sollten Datentransfers in die USA nach dem Safe Harbor-Urteil des EuGH noch weiter eingeschränkt werden
Nach der im Dezember des letzten Jahres erzielten Einigung über die neue Datenschutzgrundverordnung, die im Laufe des Jahres 2018 das bislang geltende Datenschutzrecht ablösen wird, liegt der Fokus des europäischen Datenschutzes vor allem auf den sich hieraus ergebenen Neuerungen



22.02.16 - Datentransfers: Alternativen zu Safe Harbor müssen erhalten bleiben
Der Bitkom hat im Vorfeld der Beratungen der Datenschutzbeauftragten Deutschlands und der EU-Länder vor den Folgen gewarnt, sollten Datentransfers in die USA nach dem Safe Harbor-Urteil des EuGH noch weiter eingeschränkt werden. "Europa darf keine Dateninsel werden. Deutsche Unternehmen sind international tätig und haben Töchter und Geschäftspartner in aller Welt. Wie sollen sie mit Niederlassungen und Kunden zusammenarbeiten, wenn sie kaum noch Daten austauschen dürfen?", sagt Susanne Dehmel, Bitkom-Geschäftsleiterin Datenschutz und Sicherheit. "Ein Wegfall weiterer, bislang legaler Wege der Datenübermittlung würde nicht nur die Digitalbranche schwer treffen, sondern die deutsche Wirtschaft insgesamt." Schon jetzt sei der personelle und finanzielle Aufwand für die Umstellung von Verträgen auf alternative Rechtsinstrumente wie Standardvertragsklauseln oder Corporate Binding Rules enorm hoch. Fallen auch diese Möglichkeiten weg, wären Datentransfers kaum noch möglich.

22.02.16 - Basel IV-Pläne für neue Kapitalanforderungen gehen zu weit
"Die deutschen Banken haben ihre Kapitalausstattung und damit ihre Widerstandsfähigkeit in den letzten Jahren massiv erhöht. Die nun vom Baseler Ausschuss vorgelegten Basel IV-Pläne, die Kapitalanforderungen noch mal weiter zu verschärfen, gehen zu weit und drohen die Banken zu überfordern", warnt Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes. Die harte Kernkapitalquote (CET1) deutscher Banken ist nach einer Untersuchung von McKinsey* (Capital Management Survey 2015) seit 2009 von 9,4 Prozent auf 13,0 Prozent gestiegen. Gleichzeitig wurden die qualitativen Anforderungen an die Zusammensetzung der Eigenmittel deutlich verschärft.

22.02.16 - Neue Datenschutzgrundverordnung wird im Laufe des Jahres 2018 das bislang geltende Datenschutzrecht ablösen
Nach der im Dezember des letzten Jahres erzielten Einigung über die neue Datenschutzgrundverordnung, die im Laufe des Jahres 2018 das bislang geltende Datenschutzrecht ablösen wird, liegt der Fokus des europäischen Datenschutzes vor allem auf den sich hieraus ergebenen Neuerungen. Hierzu erklärt die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff:
"Der künftige europäische Rechtsrahmen stellt eine historische Chance für die Stärkung des Datenschutzes innerhalb der EU dar. Dies gilt nicht nur für die Rechtsposition der Bürgerinnen und Bürger, sondern auch für die Durchsetzung des Rechts durch die unabhängigen Datenschutzbehörden der EU-Mitgliedstaaten.

22.02.16 - Bundesgerichtshof entscheidet zu Beweisgrundsätzen bei streitigen Zahlungsaufträgen im Online-Banking
Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden (Urteil vom 26. Januar 2016 – XI ZR 91/14), dass § 675w Satz 3 BGB* die Anwendung der Grundsätze des Anscheinsbeweises im Online-Banking bei Erteilung eines Zahlungsauftrags unter Einsatz der zutreffenden PIN und TAN nicht verbietet. Es muss aber geklärt sein, dass das eingesetzte Sicherungssystem im Zeitpunkt der Vornahme des strittigen Zahlungsvorgangs im Allgemeinen praktisch unüberwindbar war und im konkreten Einzelfall ordnungsgemäß angewendet worden ist und fehlerfrei funktioniert hat. Bei einer missbräuchlichen Nutzung des Online-Bankings spricht kein Beweis des ersten Anscheins für ein grob fahrlässiges Verhalten des Kontoinhabers.


####################

Sie wollen täglich informiert sein, haben aber keine Zeit, jeden Morgen durchs Internet zu surfen?

Dann lassen Sie sich durch unseren kostenlosen E-Mail-Service aktuelle News aus der Compliance- und IT-Security und SaaS/Cloud-Branche nahebringen.

Das Redaktionsteam von Compliance-Magazin.de hat die wichtigsten tagesaktuellen Geschehnisse für Sie zusammengetragen - ein Klick auf die entsprechenden Links und Sie befinden sich an den gewünschten Plätzen bei Compliance-Magazin.de und IT SecCity.de und SaaS-Magazin.de - einfacher geht´s wirklich nicht!

Klicken Sie hier, um den Newsletter-Service zu abonnieren

Sie erhalten dann in wenigen Minuten eine E-Mail vom System. Bitte klicken Sie auf den Link in der E-Mail und schicken Sie uns eine Bestätigung Ihrer Bestellung.

Der Newsletter wird im html-Format versendet.
Bitte denken Sie daran, den Newsletter bei Ihrem IT-Administrator auf die White-List setzen zu lassen.


####################


Weitere Meldungen

19.02.16 - Basel IV-Pläne für neue Kapitalanforderungen gehen zu weit

19.02.16 - Aus für "Widerrufsjoker" beschlossen: Deutsche Bundesregierung will bestehende Rechte von Bankkunden beschneiden

19.02.16 - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang von Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen

19.02.16 - Gesetzentwurf: Markt müsse dafür sorgen, dass jederzeit genau so viel Strom in das Stromnetz eingespeist werde, wie aus diesem entnommen werde


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen