09.06.16 - Compliance- & Governance-Newsletter


Am 1. Juli 2016 wird die EU-Regelung eIDAS (Electronic Identification and Trust Services) in Kraft treten
Industrie 4.0 sorgt nicht nur für einen grundlegenden Wandel der industriellen Wertschöpfung – durch die neuen Formen der Zusammenarbeit zwischen Mensch und Technik werden auch zahlreiche rechtliche Fragen aufgeworfen



09.06.16 - Zugang zum Internet und Telefonanschluss für den Betriebsrat
Die mit einem Grad von 50 schwerbehinderte Klägerin war seit dem 1. Oktober 2012 beim beklagten Land als Leiterin der Organisationseinheit Qualitätsmanagement/ Controlling des Landeskriminalamts (LKA) beschäftigt. Die Parteien hatten im Arbeitsvertrag eine Probezeit von sechs Monaten vereinbart. In einem Personalgespräch am 11. Februar 2013 teilte der Präsident des LKA der Klägerin mit, dass er beabsichtige, das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Probezeit zu beenden.

09.06.16 - Kommentar zum Bundesverfassungsgerichtsentscheid zum BKA-Gesetz
Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) ), die sich seit über 30 Jahren für die Wahrung des Datenschutzes in einer sich gesellschaftlich und technologisch schnell ändernden Welt einsetzt, dankt dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für sein Urteil vom 20.04.2016 zu den Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz über das Bundeskriminalamt (BKA-Gesetz), in dem das Gericht viele Regelungen für verfassungswidrig und für konkretisierungsbedürftig erklärt hat.

09.06.16 - 2016 wird die EU-Regelung eIDAS in der gesamten EU verbindlich
In wenigen Monaten wird sich der Status der Elektronischen Signatur verändern: Am 1. Juli 2016 wird die EU-Regelung eIDAS (Electronic Identification and Trust Services) in Kraft treten. Von der Europäischen Union bereits 2014 verabschiedet, ermöglicht die Elektronische Signatur nun eine einheitliche Praxis in allen EU-Mitgliedsstaaten und bestätigt den rechtlichen Status elektronischer Signaturen, die nun die gleiche juristische Wirksamkeit haben wie handgeschriebene Unterschriften.

09.06.16 - Industrie 4.0: Das juristische Referenzarchitekturmodell "Ju-RAMI 4.0" hilft dabei, mögliche juristische Fallstricke schneller zu erkennen
Industrie 4.0 sorgt nicht nur für einen grundlegenden Wandel der industriellen Wertschöpfung – durch die neuen Formen der Zusammenarbeit zwischen Mensch und Technik werden auch zahlreiche rechtliche Fragen aufgeworfen. Das juristische Referenzarchitekturmodell "Ju-RAMI 4.0" hilft dabei, mögliche juristische Fallstricke schneller zu erkennen. Die Studie "Juristische Herausforderungen für digitale Wertschöpfung – Strukturierte Lösungswege für KMU" des Technologieprogramms "Autonomik für Industrie 4.0", die auf der Hannover Messe vorgestellt wurde, verknüpft nun erstmals das Modell mit ersten praktischen Projekten aus Autonomik für Industrie 4.0.


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