Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Werbeanzeige mit Preisen


Auch bei der Gestaltung von Printwerbeanzeigen rechtliche Fallstricke laueren
Irreführung durch Unterlassen: Im Rahmen eines Rechtsstreites eines Wettbewerbsvereins gegen ein Unternehmen, das bundesweit Tankstellen betreibt, war der Inhalt einer Werbeanzeige streitig

(15.07.14) – Die Angabe der Identität des werbenden Unternehmens und dessen Anschrift ist Pflicht. Ansonsten kann diese wettbewerbsrechtliche Ansprüche in Form einer Irreführung durch Unterlassen begründen. Auf eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Urteil vom 27. Februar 2014, Az.: 4 U 144/13) machte jetzt die Kanzlei volke2.0 aufmerksam.

Im Rahmen eines Rechtsstreites eines Wettbewerbsvereins gegen ein Unternehmen, das bundesweit Tankstellen betreibt, war der Inhalt einer Werbeanzeige streitig. Dieses war in einer Automobilzeitschrift abgedruckt worden und hatte Bistro-Leistungen unter Darstellung eines konkreten Produktes beworben. Für dieses Produkt war auch ein Preis genannt worden. Im Rahmen der Werbeanzeige fehlten jedoch die Anschrift des werbenden Unternehmens sowie die Angabe dessen vollständiger Identität.

Das Gericht sieht darin eine Irreführung durch Unterlassen, da wesentliche Informationen im Rahmen der Werbeanzeige nicht enthalten seien. Der Verbraucher könne bereits aufgrund der konkreten Produktbewerbung unter Preisangabe eine Kaufentscheidung treffen. Daher müsse er auch die Angaben zur Identität des werbenden Unternehmens und die Anschrift erhalten. Die Angabe der Identität könne auch nicht dadurch ersetzt werden, dass ein bekanntes Logo des werbenden Unternehmens im Rahmen der Werbeanzeige vorhanden sei.

"Dieses Urteil zeigt einmal, dass auch bei der Gestaltung von Printwerbeanzeigen rechtliche Fallstricke laueren. Werden dort Waren oder Dienstleistungen unter der Angabe von Preisen beworben, so ist mittlerweile einhellige Rechtsprechung, dass vollständige Angaben über das werbende Unternehmen getätigt werden müssen. Geschieht dies nicht, so drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, wie auch dieser Fall zeigt" erklärt Rolf Albrecht, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Informationstechnologierecht von
der Kanzlei volke2.0. (Kanzlei volke2.0: ra)

Kanzlei volke2.0: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Invests

  • Generationenkonflikt der IT-Security

    Unternehmen sind auf die Dynamik und frischen Ideen der jungen Generation angewiesen, um dem Fachkräftemangel zu begegnen und sich weiterzuentwickeln. Es darf jedoch nicht auf Kosten der IT-Sicherheit gehen. Um diesen Spagat zu meistern, braucht es einen Security-Ansatz, der Platz für Fortschritt schafft, anstatt ihn zu behindern.

  • Ist NIS-2 zu anspruchsvoll?

    Die politische Einigung über das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie NIS-2 und der Stärkung der Cybersicherheit noch vor der Bundestagswahl ist gescheitert. SPD, Grüne und FDP konnten sich nicht auf zentrale Punkte einigen. Damit bleibt über zwei Jahre nach der Verabschiedung der EU-Richtlinie die dringend notwendige gesetzliche Verschärfung aus. Die Umsetzungsfrist wird weiter überschritten

  • Seit 1. Januar 2025 gilt die E-Rechnungspflicht

    Stellen Sie sich vor, Ihr Unternehmen kann plötzlich Rechnungen nicht mehr rechtssicher verschicken. Verzögerte Zahlungen, rechtliche Konsequenzen und möglicherweise ein belastetes Geschäftsverhältnis könnten die Folge sein - und das alles, weil Sie die E-Rechnungspflicht ohne die richtige Software kaum einhalten können.

  • Compliance: Mehr als Datensicherheit

    Neue Regularien und Standards im Bereich Cybersicherheit sorgen dafür, dass das Thema Compliance immer stärker in den Fokus von Unternehmen rückt. Verstöße können zu hohen Bußgeldern und einem massiven Vertrauensverlust führen. Angesichts strengerer Datenschutzregulierungen wie der DSGVO und NIS-2 sowie zunehmender technischer Anforderungen müssen Unternehmen eine klare Strategie verfolgen, um sowohl gesetzliche als auch sicherheitstechnische Vorgaben einzuhalten.

  • DORA: Neue Standards für den Finanzsektor

    Nun müssen Finanzinstitute die Compliance mit der EU-DORA-Verordnung (Digital Operational Resilience Act) nachweisen. Diese Regulierung zielt darauf ab, die digitale Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors gegen Cyber-Risiken und operative Störungen zu stärken. Dazu gehören Vorschriften und Richtlinien zu Cyber-Risikomanagement, Datensicherheit, Governance, Ausfallsicherheit und Multi-Cloud-Flexibilität.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen