Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

BGH erklärte Unwirksamkeit


Banken müssen Verbrauchern Bearbeitungsentgelte zurückzahlen – tun dies aber häufig nicht
Verbraucher sollten Verträge auf Gebühren überprüfen

(14.07.14) - Der Bundesgerichtshof entschied mit zwei Grundsatzurteilen vom 13.05.2014, Az.: XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13, dass Bearbeitungsentgelte in Darlehensverträgen zwischen Kreditinstituten und Verbrauchern unzulässig sind. "Darlehensnehmer sollten daher ihre Kreditverträge überprüfen und zu Unrecht abverlangte Gebühren von den Banken zurückfordern", so Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Bank-, Kapitalanlage- und Immobilienrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg.

Bearbeitungsgebühren von bis zu drei Prozent gefordert
Zahlreiche Banken stellten ihren Kunden Bearbeitungsgebühren in Höhe von bis zu drei Prozent des Nettodarlehensbetrages in Rechnung. Oft waren die entsprechenden Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute enthalten. Die Wirksamkeit solcher formularmäßiger Bearbeitungsentgelte in Verbraucherdarlehensverträgen wurde durch die Gerichte in der Vergangenheit unterschiedlich beurteilt.

BGH erklärt Unwirksamkeit
Der Bundesgerichtshof stellte jetzt in seinen sorgfältig und gut begründeten Entscheidungen klar, dass Bearbeitungsgebühren der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle nicht standhalten und daher unwirksam sind. Bei den streitigen Entgeltklauseln handelt es sich nach Auffassung des BGH um Preisnebenabreden, die mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung unvereinbar sind und den Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen.

Anfallende Kosten für die Kreditbearbeitung hätten Banken nach dem gesetzlichen Leitbild durch den laufzeitabhängig bemessenen Zins zu decken. "Daneben können sie nach zutreffender Auffassung des Bankrechtssenats kein laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt verlangen", erläutert Rechtsanwalt Dr. Hoffmann.

Verbraucher sollten daher ihre Darlehensverträge auf Bearbeitungsgebühren überprüfen und zu Unrecht vereinnahmte Entgelte zurückfordern. Einige Banken sind wegen der Grundsatzentscheidungen des BGH bereits abwicklungsbereit, andere Banken sträuben sich hingegen weiterhin. Gerade bei einer Inanspruchnahme mittels vorformulierter "Mustertexte" ist die Zahlungsmoral der Banken eher zurückhaltend.

Fachkundige Hilfe besser als "Mustertexte"
Sie bessert sich aber deutlich, sobald fachkundige Hilfe in Anspruch genommen wird. "Trotz einer zunächst ablehnenden Haltung der Banken konnten wir für unsere Mandanten generell außergerichtliche Regulierungen erreichen", berichten die erfahrenen Praktiker der Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner. Nachdem einige Detailfragen zur Zulässigkeit von Bearbeitungsgebühren und zur Frage der Verjährung von Rückforderungsansprüchen höchstrichterlich noch nicht geklärt sind, empfiehlt es sich, einen im Bereich des Bankrechts versierten Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. (Dr. Hoffmann & Partner: ra)

Hoffmann & Partner Rechtsanwälte: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Invests

  • Generationenkonflikt der IT-Security

    Unternehmen sind auf die Dynamik und frischen Ideen der jungen Generation angewiesen, um dem Fachkräftemangel zu begegnen und sich weiterzuentwickeln. Es darf jedoch nicht auf Kosten der IT-Sicherheit gehen. Um diesen Spagat zu meistern, braucht es einen Security-Ansatz, der Platz für Fortschritt schafft, anstatt ihn zu behindern.

  • Ist NIS-2 zu anspruchsvoll?

    Die politische Einigung über das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie NIS-2 und der Stärkung der Cybersicherheit noch vor der Bundestagswahl ist gescheitert. SPD, Grüne und FDP konnten sich nicht auf zentrale Punkte einigen. Damit bleibt über zwei Jahre nach der Verabschiedung der EU-Richtlinie die dringend notwendige gesetzliche Verschärfung aus. Die Umsetzungsfrist wird weiter überschritten

  • Seit 1. Januar 2025 gilt die E-Rechnungspflicht

    Stellen Sie sich vor, Ihr Unternehmen kann plötzlich Rechnungen nicht mehr rechtssicher verschicken. Verzögerte Zahlungen, rechtliche Konsequenzen und möglicherweise ein belastetes Geschäftsverhältnis könnten die Folge sein - und das alles, weil Sie die E-Rechnungspflicht ohne die richtige Software kaum einhalten können.

  • Compliance: Mehr als Datensicherheit

    Neue Regularien und Standards im Bereich Cybersicherheit sorgen dafür, dass das Thema Compliance immer stärker in den Fokus von Unternehmen rückt. Verstöße können zu hohen Bußgeldern und einem massiven Vertrauensverlust führen. Angesichts strengerer Datenschutzregulierungen wie der DSGVO und NIS-2 sowie zunehmender technischer Anforderungen müssen Unternehmen eine klare Strategie verfolgen, um sowohl gesetzliche als auch sicherheitstechnische Vorgaben einzuhalten.

  • DORA: Neue Standards für den Finanzsektor

    Nun müssen Finanzinstitute die Compliance mit der EU-DORA-Verordnung (Digital Operational Resilience Act) nachweisen. Diese Regulierung zielt darauf ab, die digitale Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors gegen Cyber-Risiken und operative Störungen zu stärken. Dazu gehören Vorschriften und Richtlinien zu Cyber-Risikomanagement, Datensicherheit, Governance, Ausfallsicherheit und Multi-Cloud-Flexibilität.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen