Korruptionsprävention: Neue ICC-Leitlinien zu Geschenken und Einladungen Die "Guidelines on Gifts and Hospitality" schaffen einen weltweiten Standard
(05.09.14) - Die Internationale Handelskammer (ICC) hat globale Richtlinien zum Umgang mit Geschenken und Einladungen veröffentlicht. Sie sollen Unternehmen dabei helfen, angemessen mit Geschenken und Einladungen im Geschäftsleben umzugehen. Die "Guidelines on Gifts and Hospitality" schaffen einen weltweiten Standard, indem sie die Sensibilität für diesen Bereich der Korruptionsprävention erhöhen und Empfehlungen für die Formulierung unternehmensinterner Vorgaben geben.
Während das Angebot und die Annahme von Geschenken und Einladungen nicht per se verboten ist, so können sie doch in manchen Fällen Misstrauen erregen und als Bestechungsversuch interpretiert werden. Die neuen Leitlinien legen Unternehmen nahe, Geschenke und Einladungen stets geschäftsbezogen und transparent zu handhaben sowie diese sorgsam unternehmensintern zu dokumentieren.
Ferner sollten derartige Ausgaben die kulturelle Gepflogenheiten und Lebensstandards des Landes berücksichtigen, in dem sie getätigt werden. Die neuen Leitlinien ergänzen die bisherigen Vorgaben der ICC zur Korruptionsprävention. Dabei berücksichtigen die Leitlinien geltendes Recht auf internationaler, regionaler und nationaler Ebene genauso wie "Best practise"-Standards der internationalen Wirtschaft. (ICC Deutschland: ra)
ICC Deutschland: Kontakt und Steckbrief
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Im Zentrum der DANA (Datenschutz-Nachrichten, Zeitschrift der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e. V. (DVD)), Ausgabe 4/2024, stehen die sogenannten Betroffenenrechte der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gemäß Artikel 12 ff DSGVO. Dazu gehören die Rechte auf Information seitens des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen sowie die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung, Datenübertragbarkeit und das Widerspruchsrecht der Betroffenen.
Influencer und werbende Unternehmen gleichermaßen sollen durch den Leitfaden eine kompakte Übersicht erhalten, wie Werbung auf Social Media-Plattformen wie Instagram, TikTok und Co. nach Auffassung der Wettbewerbszentrale transparent und im Einklang mit dem Wettbewerbsrecht gekennzeichnet werden kann.
Viele Unternehmen zögern beim Einsatz von KI aus Angst, gegen den Datenschutz zu verstoßen. 70 Prozent aller Unternehmen und sogar 80 Prozent der Unternehmen, die KI nutzen, sehen in einer Bitkom-Umfrage Datenschutzverstöße als größtes Risiko beim KI-Einsatz. Und 62 Prozent meinen, dass sich KI-Dienste in der Cloud nicht mit Datenschutzvorgaben vereinen lassen.
Der Flyer "Das Recht auf Datenschutz - Ein Schnelleinstieg in die DSGVO und das BDSG" erklärt die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes. Es werden u.a. der Geltungsbereich, die Ausnahmen und die persönlichen Betroffenenrechte dargestellt.
Der Gebäudesektor ist einer der größten Emittenten von CO2 in Deutschland, liegt bei den notwendigen Einsparungen bis zum Klimaziel 2030 aber zurück. Digitale Technologien können sowohl bei Neubauten als auch bei Bestandsgebäuden einen deutlichen Beitrag dazu leisten, um kurz- und mittelfristig Emissionen zu reduzieren. Hervorzuheben ist dabei insbesondere Building Information Modelling, kurz BIM.
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