Korruptionsprävention: Neue ICC-Leitlinien zu Geschenken und Einladungen Die "Guidelines on Gifts and Hospitality" schaffen einen weltweiten Standard
(05.09.14) - Die Internationale Handelskammer (ICC) hat globale Richtlinien zum Umgang mit Geschenken und Einladungen veröffentlicht. Sie sollen Unternehmen dabei helfen, angemessen mit Geschenken und Einladungen im Geschäftsleben umzugehen. Die "Guidelines on Gifts and Hospitality" schaffen einen weltweiten Standard, indem sie die Sensibilität für diesen Bereich der Korruptionsprävention erhöhen und Empfehlungen für die Formulierung unternehmensinterner Vorgaben geben.
Während das Angebot und die Annahme von Geschenken und Einladungen nicht per se verboten ist, so können sie doch in manchen Fällen Misstrauen erregen und als Bestechungsversuch interpretiert werden. Die neuen Leitlinien legen Unternehmen nahe, Geschenke und Einladungen stets geschäftsbezogen und transparent zu handhaben sowie diese sorgsam unternehmensintern zu dokumentieren.
Ferner sollten derartige Ausgaben die kulturelle Gepflogenheiten und Lebensstandards des Landes berücksichtigen, in dem sie getätigt werden. Die neuen Leitlinien ergänzen die bisherigen Vorgaben der ICC zur Korruptionsprävention. Dabei berücksichtigen die Leitlinien geltendes Recht auf internationaler, regionaler und nationaler Ebene genauso wie "Best practise"-Standards der internationalen Wirtschaft. (ICC Deutschland: ra)
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Das am 1.1.2023 in Kraft getretene Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG) folgt als logische Konsequenz der Entwicklungen der letzten Jahre. Ziel des Gesetzes ist die Einhaltung und der Schutz der Menschenrechte und bestimmter Umweltstandards durch Vermeidung von Risiken, die im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit entstehen können.
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