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Auftragsdatenverarbeitung und Datenschutz


Gerade an die Auftragsdatenverarbeitung stellt das Bundesdatenschutzgesetz hohe Anforderungen
Bitkom veröffentlicht Leitfaden für Unternehmen - Mustertext zur Auftragsdatenverarbeitung


(19.01.10) - Gerade beim Datenschutz ist die Rechtslage für Unternehmen oft kompliziert. "Die Anforderungen an den Schutz persönlicher Informationen steigen, doch die Modernisierung des Datenschutzrechts steht noch aus", sagt der Präsident des Hightech-Verbands Bitkom, Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. Das betrifft insbesondere die so genannte Auftragsdatenverarbeitung.

Der Bitkom hat deshalb einen Praxisleitfaden für Firmen veröffentlicht, die ihre Datenverarbeitung teilweise oder ganz auf externe Dienstleister übertragen. "Der Leitfaden enthält einen Mustertext, den die Unternehmen in ihre Verträge mit Dienstleistern einbauen können", erklärt Scheer. So sparen die Unternehmen Kosten für eine individuelle Rechtsberatung und sind rechtlich trotzdem auf der sicheren Seite.

Die Auslagerung von IT-Aufgaben ist für viele Unternehmen eine wichtige Möglichkeit, externes Know-how zu nutzen und Kosten zu sparen. Gerade an die Auftragsdatenverarbeitung stellt das Bundesdatenschutzgesetz hohe Anforderungen. So muss sichergestellt werden, dass externe Dienstleister die gleichen Standards erfüllen, die für den Auftraggeber gelten. Eine Missachtung der Vorschriften wird mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro bestraft.

Um Auftraggebern und Auftragnehmern Klarheit zu verschaffen, enthält der Bitkom-Leitfaden eine so genannte Mustervertragsanlage. Darin steht, an welche Standards sich Unternehmen nach der Novelle des Datenschutzgesetzes seit 2009 halten müssen.

Die Publikation ist gratis abrufbar unter: www.Bitkom.org/de/publikationen/38336_45940.aspx
(Bitkom: ra)

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Meldungen: Schriften

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    Im Zentrum der DANA (Datenschutz-Nachrichten, Zeitschrift der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e. V. (DVD)), Ausgabe 4/2024, stehen die sogenannten Betroffenenrechte der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gemäß Artikel 12 ff DSGVO. Dazu gehören die Rechte auf Information seitens des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen sowie die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung, Datenübertragbarkeit und das Widerspruchsrecht der Betroffenen.

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    Influencer und werbende Unternehmen gleichermaßen sollen durch den Leitfaden eine kompakte Übersicht erhalten, wie Werbung auf Social Media-Plattformen wie Instagram, TikTok und Co. nach Auffassung der Wettbewerbszentrale transparent und im Einklang mit dem Wettbewerbsrecht gekennzeichnet werden kann.

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