Vergütungspolitik und Vergütungspraxis der Banken
Binnenmarkt: Kommission fordert Umsetzung der neuen Eigenkapitalanforderungen für Banken
Risiken im Bankensektor bekämpfen: Richtlinien zielen darauf ab, die finanzielle Solidität von Banken und Wertpapierfirmen sicherzustellen
(27.05.11) - Die Europäische Kommission hat Griechenland, Italien, Polen, Portugal, Slowenien und Spanien aufgefordert, ihr innerhalb von zwei Monaten mitzuteilen, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung der Dritten Eigenkapitalrichtlinie (Richtlinie 2010/76/EG, CRD III) ergriffen haben. Gegenstand der Aufforderung sind wichtige Bestimmungen zur Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung und zur Vergütungspolitik von Finanzinstituten. Umsetzungsfrist war der 1. Januar 2011.
Auch von Belgien, Luxemburg, der Slowakei und Schweden verlangt die Kommission weitere Maßnahmen bezüglich bisher noch nicht umgesetzter Bestimmungen. Ziel der Richtlinie ist es, die finanzielle Solidität von Banken und Wertpapierfirmen sicherzustellen und die übermäßige und unvorsichtige Übernahme von Risiken im Bankensektor zu bekämpfen. Ein solches Verhalten wird durch unangemessene Vergütungspraktiken gefördert und führte zum Ausfall einzelner Finanzinstitute und zu Problemen für die Gesellschaft als Ganzes. Eine fristgerechte und ordnungsgemäße Umsetzung der Richtlinie ist Voraussetzung für eine Bereinigung dieser Situation.
Die Aufforderungen der Kommission an die Mitgliedstaaten ergehen in Form "mit Gründen versehener Stellungnahmen". Wenn die nationalen Behörden die erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen nicht innerhalb von zwei Monaten mitteilen, kann die Kommission die betreffenden Mitgliedstaaten vor dem Gerichtshof verklagen.
Was wird mit den betreffenden EU-Vorschriften bezweckt?
Durch die betreffende Richtlinie werden die Eigenkapitalrichtlinien (2006/48/EG und 2006/49/EG) geändert. Die beiden Richtlinien zielen darauf ab, die finanzielle Solidität von Banken und Wertpapierfirmen sicherzustellen. Gemeinsam legen sie fest, wie viele Eigenmittel Banken und Wertpapierfirmen vorhalten müssen, um ihre Risiken abzudecken und ihre Kunden zu schützen. Damit dieser Rechtsrahmen den Anforderungen des Finanzsystems als Ganzem gerecht wird, muss er regelmäßig aktualisiert und weiterentwickelt werden.
Die wichtigsten Neuerungen der Richtlinie 2010/76/EG:
Vergütungspolitik und -praxis der Banken
Der Richtlinie zufolge sollen Banken und Wertpapierfirmen zu einer soliden Vergütungspolitik verpflichtet werden, die übermäßige Risikobereitschaft weder fördert noch belohnt, um auf diese Weise absurde Gehaltsanreize zu beseitigen. Die Bankaufsichtsbehörden dürfen Banken, die sich nicht an die neuen Anforderungen halten, sanktionieren. Die Richtlinie führt jedoch keine Gehalts- oder Bonushöchstgrenzen ein.
Eigenkapitalvorschriften für Weiterverbriefungen
Weiterverbriefungen sind komplexe Finanzprodukte, die zur Entstehung der jüngsten Finanzkrise beigetragen haben. Banken, die diese Produkte halten, können unter bestimmten Umständen erheblichen Verlustrisiken ausgesetzt sein. Um zu gewährleisten, dass die Banken den mit diesen Produkten verbundenen Risiken angemessen Rechnung tragen, sollen Weiterverbriefungen der Richtlinie zufolge mit höheren Eigenkapitalanforderungen belegt werden.
Offenlegung von Verbriefungsrisiken
Eine angemessene Offenlegung der Risiken von Banken ist für das Vertrauen des Marktes unerlässlich. Die neuen Vorschriften verschärfen die Offenlegungspflichten, um das Marktvertrauen, ohne das die Interbanken-Kreditvergabe nicht wieder in Gang gebracht werden kann, zu erhöhen.
Eigenkapitalanforderungen für das Handelsbuch
Das Handelsbuch umfasst alle Finanzinstrumente, die eine Bank hält, um sie kurzfristig weiterzuveräußern oder um andere Instrumente im Handelsbuch abzusichern. Mit der Richtlinie wird die Bewertung der Handelsbuchrisiken geändert, um zu gewährleisten, dass die Banken dabei den potenziellen Verlusten, die aufgrund ungünstiger Marktentwicklungen in Stresssituationen wie in letzter Zeit eintreten könnten, in vollem Umfang Rechnung tragen.
Nicht all diese Bestimmungen mussten bis zum 1. Januar 2011 umgesetzt werden. Für die Richtlinie 2010/76/EU sind hierfür zwei Phasen vorgesehen. Die erste Phase betrifft die Vergütungspolitik sowie die Erweiterung bestehender Mindesteigenkapitalanforderungen und lief bis zur Frist 1. Januar 2011. Die verbleibenden Bestimmungen müssen bis zum 31. Dezember 2011 umgesetzt werden.
Inwiefern halten die Mitgliedstaaten die betreffenden Bestimmungen nicht ein?
Die Mehrheit der Mitgliedstaaten hat die Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie zwar mitgeteilt, doch steht die Umsetzung in zehn Mitgliedstaaten – Belgien, Griechen¬land, Italien, Luxemburg, Polen, Portugal, Schweden, der Slowakei, Slowenien und Spanien – noch teilweise oder vollständig aus. Für Griechenland, Italien, Polen, Portugal, Slowenien und Spanien betrifft dies sämtliche Bestimmungen der Richtlinie. In vier Mitgliedstaaten werden noch ergänzende bzw. abgeleitete Rechtsvorschriften benötigt, um eine Reihe von Bestimmungen umzusetzen, die hauptsächlich die bestehenden Mindesteigenkapitalanforderungen (Belgien, Luxemburg, Schweden und die Slowakei) und die Vergütungspolitik (Slowakei) betreffen.
Welche Nachteile bringt dies für EU-Bürger und Unternehmen mit sich?
Die Richtlinie dient dem Ziel, die finanzielle Solidität von Banken und Wertpapierfirmen sicherzustellen und die übermäßige und unvorsichtige Übernahme von Risiken, die durch unangemessene Vergütungspraktiken gefördert wird, zu verringern. Die aktuelle Finanzkrise zeigt, wie wichtig es für Bürger, Unternehmen und die gesamte Gesellschaft ist, diese beiden Faktoren in den Griff zu bekommen. Nur wenn gemeinsame Bestimmungen in der gesamten EU kohärent angewandt werden, können Schlupflöcher geschlossen werden.
Weitere Informationen:
http://ec.europa.eu/internal_market/bank/regcapital/index_de.htm
Aktuelle Informationen über Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten:
http://ec.europa.eu/eu_law/index_de.htm
(Europäische Kommission: ra)
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