Wirkung auf Venture-Capital-Geschäft prüfen
Auswirkungen von Basel IV auf die Bereitstellung von Venture Capital
Bei Banken mit Kreditrisiko-Standardansatz (KSA) kann auf Basis des bankaufsichtlichen Meldewesens nicht gesamtheitlich bestimmt werden, wie stark diese in Venture-Capital-Fonds investiert sind
Die Bundesregierung wird den anstehenden Vorschlag der Europäischen Kommission zur Umsetzung der finalen Basel III-Standards auf mögliche Auswirkungen auf das Investitionsverhalten von Banken im Venture-Capital-Geschäft prüfen. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/31320) auf eine Kleine Anfrage (19/30768) der FDP-Fraktion. Sie setze sich weiter dafür ein, dass bei der Umsetzung der finalen Basel III-Standards Beteiligungen mit einer langfristigen Halteabsicht nicht als spekulativ eingestuft werden, so die Bundesregierung.
Die Fragesteller schreiben in der Vorbemerkung, die Vorschriften berührten auch Investitionen der Banken in Venture-Capital-Fonds. Änderungen der Vorschriften hätten nach Ansicht der Fragesteller entsprechend Auswirkungen auf die Finanzierungsbedingungen von deutschen Start-up-Unternehmen.
Vorbemerkung der Fragesteller
Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) hat mit Basel IV (alternativ auch Basel III – finales Rahmenwerk) neue Vorschriften zur Bankenregulierung vorgeschlagen. Die Regelungen haben nach Ansicht der Fragesteller weitreichende Folgen für die Kreditvergabe.
Mit den neuen Regeln sollen die Risiken im Finanzmarkt gesenkt und die Stabilität erhöht werden. Die Baseler Regelungen stellen insbesondere Anforderungen an das Ausfallrisiko von Krediten und verlangen eine entsprechende Unterlegung mit Eigenkapital. Die Vorschriften durch Basel IV berühren auch Investitionen der Banken in Venture-Capital-Fonds. Änderungen der Vorschriften haben nach Ansicht der Fragesteller entsprechend auch Auswirkungen auf die Finanzierungsbedingungen von deutschen Start-ups.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 28.07.21
Newsletterlauf: 22.10.21
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