Vergabefahren für ÖPP-Projekte
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen der ÖPP-Projekte geheim
Gefahr, dass Bieter ihre Angebote an den Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen ausrichten
Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen der ÖPP-Projekte (Öffentlich-Private-Partnerschaft) im Bundesfernstraßenbau beinhalten nach Aussage der Bundesregierung interne Kalkulationen der öffentlichen Hand zu dem jeweiligen Projekt. "Deren Offenlegung wäre geeignet, den Wettbewerb in Vergabefahren für ÖPP-Projekte zum wirtschaftlichen Nachteil der öffentlichen Hand zu verringern", heißt es in der Antwort der Regierung (19/26425) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/25916).
Es bestünde die Gefahr, dass Bieter ihre Angebote an den Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen ausrichten, schreibt die Regierung. Die damit nicht mehr hinreichend sicher auszuschließende Etablierung eines entsprechenden "Preisniveaus" würde aus ihrer Sicht dazu führen, dass weitere potenzielle Wirtschaftlichkeitsvorteile zugunsten der öffentlichen Hand nicht mehr erschlossen würden.
Der Bund habe ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse, da die Kenntnis der internen Kalkulation der öffentlichen Hand und des Ergebnisses des konventionellen Vergleichsmaßstabes den Marktteilnehmern Rückschlüsse auf die Wirtschaftlichkeitsschwelle der Angebote in den bevorstehenden und auch in zukünftigen, gleichgelagerten ÖPP-Vergabeverfahren ermöglichen würde, was zu einer Wettbewerbseinschränkung führen könnte.
"Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für ÖPP-Projekte im Bundesfernstraßenbau können der Öffentlichkeit daher nicht zugänglich gemacht werden", heißt es in der Antwort. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 13.03.21
Newsletterlauf: 12.05.21
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).