Verbraucherschutzvorhaben im Fokus
Halbzeitbilanz der Legislaturperiode – Realisierung der von der Bundesregierung angekündigten Verbraucherschutzvorhaben
Führung des Klageregisters beim Bundesamt für Justiz - Optimierung der Registerführung mit einem elektronischen Fachverfahren
Einen Überblick über den Stand der Realisierung der von ihr angekündigten Verbraucherschutzvorhaben gibt die Bundesregierung in der Antwort (19/18516) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/17478). So seien nach Kenntnis der Bundesregierung bislang neun Musterfeststellungsklagen vor verschiedenen Oberlandesgerichten erhoben worden. Der Bundesregierung sei bekannt, dass an der Musterfeststellungsklage öffentlich Kritik geäußert wird. Bezüglich der Führung des Klageregisters beim Bundesamt für Justiz solle zur Optimierung der Registerführung ein elektronisches Fachverfahren aufgebaut werden, um sowohl den elektronischen Datenaustausch mit den Gerichten als auch die Interaktionen mit Verbraucherinnen und Verbrauchern durch eine vollautomatische Datenverarbeitung zu optimieren.
Wie die Bundesregierung weiter schreibt, ist vorgesehen, das Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage zu evaluieren. Weiter geht die Antwort auf den Stand der Arbeit an den geplanten Gesetzen für faire Verbraucherverträge, zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassobereich, zur Deckelung der Abschlussprovision von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen ein. Weitere Themen sind der Abschlussbericht der Datenethikkommission der Bundesregierung, der Abschlussbericht der Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 sowie IT-Sicherheit.
Wie die Fragesteller in der 57 Einzelfragen umfassenden Kleinen Anfrage schreiben, hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode mit der Musterfeststellungsklage bisher nur eines der im Koalitionsvertrag von SPD und Union angekündigten zentralen Verbraucherschutzvorhaben umgesetzt. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 27.05.20
Newsletterlauf: 12.08.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).