Steuerfreie Risikoausgleichsrücklage
Unabhängigkeit und Innovation zur Krisenprävention in der Landwirtschaft
Betriebliche Risikovorsorge steuerrechtlich anreizen
Die FDP will für Betriebe, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft beziehen, die Bildung einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage bis zur Höhe des durchschnittlichen Gewinns der vergangenen vier Wirtschaftsjahre ermöglichen. Dazu legen die Liberalen einen Antrag (19/18948) vor, der einen Ansparbetrag auf einem separaten Bankkonto ermöglichen soll, um somit die betriebliche Risikovorsorge steuerrechtlich anzureizen und vergleichbaren Instrumenten zur Gewinnglättung wie dem Investitionsabzugsbetrag gleichzustellen. Die ertragswirksame Auflösung der Risikoausgleichsrücklage müsse dabei unbürokratisch möglich sein.
Ziel einer klaren "No-Bail-Out"-Politik muss es daher sein, die Resilienz des landwirtschaftlichen Sektors langfristig zu stärken. Hierzu bedarf es eines Maßnahmenbündels, das die betriebliche Selbstvorsorge motiviert, Möglichkeiten für einen Umbau zu anpassungsfähigen Bewirtschaftungssystemen eröffnet und Werkzeuge für frühzeitige Kriseninterventionen bereithält. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 28.05.20
Newsletterlauf: 25.08.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).
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FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem
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Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor
Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.
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Provisionsverbot noch nicht absehbar
Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.