Routerwahl und TKG-Novelle


Netzbetreiberverbände hätten für eine Rückkehr zum Routerzwang plädiert
Ein Referentenentwurf für die Änderung des TKG wird derzeit erarbeitet



Auch bei einer Novellierung des Telekommunikationsgesetztes (TKG) soll die freie Routerwahl durch den Endkunden erhalten bleiben. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/17245) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16943).

Netzbetreiberverbände hatten demnach für eine Rückkehr zum Routerzwang plädiert, um Investitionen in den Glasfasernetzausbau und die Entflechtung der Übertragungssignale beim Kunden zu ermöglichen. Diesen Argumenten widerspricht die Bundesregierung, "die Netzbetreiber werden weder in ihrem Netzausbau noch in ihren Innovationsmöglichkeiten durch die geltenden Regelungen behindert".

Stattdessen habe sich die Endgerätewahlfreiheit bewährt. Auch für den Vorwurf die Regelung sei nicht europarechtskonform gebe es keine Anhaltspunkte. Die Umsetzung des Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Richtlinie (EU) 2018/1972) muss bis zum 21. Dezember 2020 umgesetzt werden. Ein Referentenentwurf für die Änderung des TKG werde derzeit erarbeitet. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 15.04.20
Newsletterlauf: 24.06.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen