Provision bis zu sieben Prozent
Ergebnisse der Abfrage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu Zahlungen an Versicherungsvermittler
Die durchschnittlichen Abschlussprovisionen (einschl. aufgeschobener Provisionszahlungen) bei kapitalbildenden Produkten in Relation zur Beitragssumme
Die durchschnittlichen Abschlussprovisionen bei kapitalbildenden Produkten in Relation zur Beitragssumme betragen im Branchendurchschnitt 3,25 Prozent. Diese Zahl nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18046) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17445). Darin wird auf Angaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hingewiesen, wonach es einzelne Vermittler gebe, denen im Jahresdurchschnitt Abschlussprovisionen von über sieben Prozent der Beitragssumme gezahlt werden würden.
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 11. Dezember 2019 neue Zahlen zu Zahlungen an Versicherungsvermittler veröffentlicht. Als Ergebnisse wurden jedoch nur ausgewählte Kennzahlen präsentiert. Diese sind zumeist aggregiert oder einfache Durchschnitte. Um die korrekten Schlussfolgerungen aus der Abfrage zu erzielen, ist aus Sicht der Fragesteller ein detaillierter Blick auf die Zahlen notwendig. Die nachfolgenden Fragen beziehen sich auf die vorgenannte Abfrage der BaFin und die darin ergefragten Zahlen zum Neugeschäft.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 16.04.20
Newsletterlauf: 17.07.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).