Linke will Betriebsräte schützen
Betriebsräte vor mitbestimmungsfeindlichen Arbeitgebern schützen
Wer die Bekämpfung von Betriebsräten und betrieblicher Mitbestimmung als professionelle Dienstleitung anbietet, ist ein Fall für die Staatsanwaltschaft
Die Fraktion Die Linke will Betriebsräte vor mitbestimmungsfeindlichen Arbeitgebern schützen. In einem entsprechenden Antrag (19/17104) kritisieren die Abgeordneten, dass Arbeitgeber zunehmend versuchen würden, Betriebsratswahlen zu verhindern und deren Initiatoren einzuschüchtern. Anwaltskanzleien spezialisierten sich hierzu auf das systematische Bekämpfen von Gewerkschaften und würden Arbeitgeber beraten, wie sie unerwünschte Beschäftigte psychisch unter Druck setzen und aus dem Betrieb drängen könnten.
Dabei werde auch gegen geltendes Recht verstoßen. "Betroffene brauchen neben praktischer Solidarität und Unterstützung vor allem gesetzlichen Schutz", schreiben die Linken. Sie verlangen von der Bundesregierung deshalb, auf die Bundesländer einzuwirken, um Schwerpunktanwaltschaften zur Verfolgung der Vergehen nach den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) einzurichten. Außerdem sollen im BetrVG Ordnungswidrigkeiten bei Nichterfüllung der Betriebsratswahlen ausgeweitet und Geldbußen erhöht werden, fordert die Fraktion. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 21.02.20
Newsletterlauf: 05.05.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
-
Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).
-
FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem
Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.
-
Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor
Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.
-
Provisionsverbot noch nicht absehbar
Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.