Kreditwürdigkeit bei Immobiliarverbraucherdarlehen


Gesetzgeber hat angesichts von Auslegungsfragen mit Auswirkungen auf die Kreditvergabepraxis mehrere Klarstellungen der gesetzlichen Vorschriften der Kreditwürdigkeitsprüfung vorgenommen
Gutachten zeige auf, so die Bundesregierung, dass die Umsetzung der Richtlinie in das nationale Recht zunächst dazu geführt hat, dass zumindest Senioren die Darlehensaufnahme erschwert worden ist



Die Bundesregierung hat einen Bericht über die Evaluierung der Entwicklungen im Bereich der Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen vorgelegt (19/32548). Mit der Durchführung der Evaluierung war das Hamburger Institut für Finanzdienstleistungen (iff) beauftragt worden. Hintergrund ist die Wohnimmobilienkreditrichtlinie, mit der 2014 Vorgaben zur Kreditwürdigkeitsprüfung für Immobiliar-Verbraucherdarlehen europaweit eingeführt wurden. Diese Prüfung soll unter anderem einen besseren Schutz von Verbrauchern vor Überschuldung aufgrund unzureichend geprüfter Finanzierungen gewährleisten. In Deutschland sind die Regelungen 2016 in Kraft getreten.

Wie die Bundesregierung schreibt, hat der Gesetzgeber angesichts von Auslegungsfragen mit Auswirkungen auf die Kreditvergabepraxis mehrere Klarstellungen der gesetzlichen Vorschriften der Kreditwürdigkeitsprüfung vorgenommen. Außerdem hätten das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit der Verordnung zur Festlegung von Leitlinien zu Kriterien und Methoden der Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen (ImmoKWPLV) weitere Zweifelsfragen geklärt.

Wie es in der Unterrichtung heißt, kommt das iff als Auftragnehmer zu dem Ergebnis, dass die Kreditvergabepraxis, die auf den neuen Regelungen zur Kreditwürdigkeitsprüfung aufbaut, den Zweck erfüllt, Verbraucher wirksam vor einem überfordernden Immobilienkredit und einer damit verbundenen Überschuldung zu schützen. Inwiefern sich die Anpassungen in der Praxis auf die Beratungsfälle in den Schuldnerberatungen ausgewirkt haben, habe sich laut iff allerdings bedingt durch den zu kurzen Evaluationszeitraum nicht ermittelt werden können. Nach Einschätzung des Auftragnehmers zeichne sich jedenfalls auch insoweit eine positive Tendenz ab. Das Gutachten zeige weiter auf, so die Bundesregierung, dass die Umsetzung der Richtlinie in das nationale Recht zunächst dazu geführt hat, dass zumindest Senioren die Darlehensaufnahme erschwert worden ist. Diese Erschwernis sei jedoch durch die ImmoKWPLV grundsätzlich behoben worden, so dass es sich nur um einen kurzfristigen Effekt gehandelt habe.

Weiter zeige das Gutachten auf, dass zwar teilweise in der Praxis bei Anwendung der neuen Regelungen zur Kreditwürdigkeitsprüfung noch in wenigen Punkten Unsicherheiten gesehen werden. Das Institut habe daher einen möglichen Handlungsbedarf geprüft. Für sämtliche Fragestellungen sei es dabei zum Ergebnis gekommen, dass kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 12.10.21
Newsletterlauf: 12.01.22


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen