Korruptionsbekämpfung in Partnerländern
Wirksamkeit der Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung in der internationalen Zusammenarbeit
Antikorruption sollte ein Querschnittsthema und wesentliches Anliegen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) sein
Wie die Deutsche Bundesregierung die Umsetzung des 2012 verabschiedeten Strategiepapiers "Antikorruption und Integrität in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ)" einschätzt, möchte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mittels einer Kleinen Anfrage (19/16182) erfahren. Auch wollen die Abgeordneten wissen, in wie vielen und in welchen Partnerländern der deutschen EZ sie die Korruption in den vergangenen Jahren als besonders hoch eingestuft hat und welche risikomindernden Maßnahmen sich aus dieser Einstufung für sie ableiten.
Vorbemerkung der Fragesteller
Korruption wird vom Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller immer wieder als wesentliches Entwicklungshemmnis anerkannt. Seit dem Strategiepapier 4/2012 "Antikorruption und Integrität in der deutschen Entwicklungspolitik" des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) von Juli 2012 sollte Antikorruption ein Querschnittsthema und wesentliches Anliegen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) sein.
Dabei umfasst das Konzept drei Ebenen: Erstens Unterstützung von Kooperationsländern bei ihren Antikorruptionsreformen, zweitens Risikomanagement von Entwicklungsgeldern einschließlich des internen Integritäts- bzw. Compliance-Managements und drittens die Unterstützung von internationalen Vereinbarungen. Im Sinne des Multiakteursansatzes will die deutsche Entwicklungszusammenarbeit hier systematisch sowohl den öffentlichen Sektor, den privaten Sektor als auch die Zivilgesellschaft mit einbeziehen. Zur Umsetzung des BMZ-Strategiepapiers wurden mit der Zivilgesellschaft eine "Roadmap" vereinbart sowie Instrumente der Antikorruption ("Anti-corruption Works") in den Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit pilotiert.
Laut Strategiepapier sind die Vorgaben zu Antikorruption für die Institutionen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit, darunter die Entwicklungsbank der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), sowie für das Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) verbindlich. Das BMZ versprach, die Einhaltung der Strategie regelmäßig zu überprüfen.
(Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 18.02.20
Newsletterlauf: 25.03.20
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