Keine Hinweise auf Insiderhandel bei BaFin
Kontrollmechanismen für Finanzgeschäfte von Beschäftigten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit Wertpapieren
Eine Prüfung der Finanzgeschäfte aus dem Zeitraum davor hatte einen Verdachtsfall des Insiderhandels ergeben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt
Eine Überprüfung der Finanzgeschäfte von Mitarbeitern der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aus dem Zeitraum Oktober 2020 bis Dezember 2020 hat keine Hinweise auf Insidergeschäfte ergeben. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/29950) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/29306) mit. Sie schreibt, es seien keine Belege dafür gefunden worden, dass Beschäftigte der BaFin bei privaten Finanzgeschäften mit Bezug zur Wirecard AG Insiderinformationen genutzt haben. An diese Überprüfung der angezeigten Geschäfte schließe sich nun eine weitere Untersuchung an. Dabei soll die inhaltliche Korrektheit und Vollständigkeit der Anzeige gesondert geprüft werden, schreibt die Bundesregierung.
Eine Prüfung der Finanzgeschäfte aus dem Zeitraum davor hatte einen Verdachtsfall des Insiderhandels ergeben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Vorbemerkung der Fragesteller
Seit im August 2020 bekannt wurde, dass Beschäftigte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Aktien des Wirecard-Konzerns gehandelt haben, sind die offensichtlich unzureichenden Kontrollmaßnahmen gegen Verstöße im Rahmen von Finanzgeschäfte von BaFin-Beschäftigten Gegenstand von öffentlichen Diskussionen und parlamentarischer Initiativen geworden.
Die Bundesregierung hat daraufhin strengere Regeln für den Wertpapierhandel von Beschäftigten der BaFin eingeführt. Viele Erkenntnisse sind erst durch parlamentarische Anfragen an das Licht der Öffentlichkeit geraten. Zum Beispiel wurde erst kürzlich bekannt, dass nicht nur Wirecard-Aktien, sondern auch GameStop-Aktien von Beschäftigten der BaFin gehandelt wurden. In zwei Fällen prüft die BaFin seit nunmehr zwei Monaten, ob angezeigte private Finanzgeschäfte als spekulativ einzuordnen sind.
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/28072 legt nach Ansicht der Fragestellenden nahe, dass der Reformprozess, um Insiderhandel und weitere Verstöße mit Hinblick auf den Wertpapierhandel in der BaFin effektiv zu unterbinden, weiter vorangetrieben werden sollte.(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 29.06.21
Newsletterlauf: 28.09.21
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