Fünf bis 15 Prozent aller KI-Systeme ein Risiko


Geplante EU-Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Anwendung Künstlicher IntelligenzHochrisikosystem im Sinne des Verordnungsvorschlags



Biometrische Erkennung im öffentlichen Raum durch Systeme der Künstlichen Intelligenz (KI) ist europarechtlich auszuschließen. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/1663) auf eine Kleine Anfrage (20/1286) der AfD-Fraktion. Man teile grundsätzlich die von der EU vorgenommene Einstufung biometrischer Erkennungssysteme in die dort vorgesehenen Risikostufen.

Die Europäische Kommission gehe in ihrer Folgenabschätzung davon aus, dass fünf bis 15 Prozent aller KI-Systeme ein Hochrisikosystem im Sinne des Verordnungsvorschlags darstellen, heißt es in der Antwort weiter.

Die Abgeordneten der AfD-Fraktion hatten gefragt, wie viele der aktuell im Raum der Europäischen Union eingesetzten KI-Lösungen als hochriskant einzustufen wären und wie viele als minimal riskant. Die Abgeordneten beziehen sich in ihrer Anfrage auf eine durch die EU-Kommission vorgeschlagene Verordnung "zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz". (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 31.05.22
Newsletterlauf: 03.08.22


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen