Frankreich schränkt Bon-Pflicht ein
Bon-Pflicht in Frankreich: Ab dem 1. September 2021 wird die Grenze auf 20 Euro erhöht und zum 1. Januar 2022 auf 30 Euro
In Frankreich müssten Kassen oder die Kassensoftware seit dem 1. Januar 2018 zertifiziert sein, damit eine Manipulation der Daten nicht mehr möglich sei
Die Pflicht zur Ausgabe von Kassenbons in Frankreich wird eingeschränkt. Nach Angaben der Bundesregierung in der Antwort (19/18393) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17675) gilt die Belegausgabepflicht in Frankreich vom 1. September 2020 an nicht für Kassenbelege unter zehn Euro. Ab dem 1. September 2021 wird die Grenze auf 20 Euro erhöht und zum 1. Januar 2022 auf 30 Euro. In Frankreich müssten Kassen oder die Kassensoftware seit dem 1. Januar 2018 zertifiziert sein, damit eine Manipulation der Daten nicht mehr möglich sei.
Die in Deutschland eingeführte Pflicht zur Ausgabe von Kassenbelegen sieht die Regierung als Bestandteil zur Herstellung fairer Chancen im Wettbewerb an, da Möglichkeiten von unversteuerten Umsätzen erschwert würden. Unabhängig hiervon könne anstelle eines Papierbelegs ein elektronischer Beleg erstellt werden, wenn die Kundin beziehungsweise der Kunde zustimme. Dadurch könnten unnötige Papierbelege vermieden werden.
Die elektronische Ausgabe von Belegen ist für die Bundesregierung zukunftsweisend. Neben der Belegausgabepflicht sei gleichzeitig die Möglichkeit zur Befreiung von der Belegausgabepflicht aus Zumutbarkeitsgründen eingeräumt worden. Nach Angaben der Bundesregierung obliegt die Befreiung von der Belegausgabepflicht dem jeweils zuständigen Finanzamt, das im jeweiligen Einzelfall prüfe, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen würden. Als Voraussetzungen genannt werden "persönliche oder sachliche Härte". (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 27.05.20
Newsletterlauf: 19.08.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).