Entschädigung nach Insolvenz
Entschädigung der Betroffenen der Thomas-Cook-Insolvenz
Wird es nach Auffassung der Bundesregierung gelingen, bis zum Jahresende 2020 alle insolvenzbedingten Schäden, die den Kunden der deutschen Thomas-Cook-Töchter entstanden sind und nicht von Seiten Dritter erstattet wurden, durch den Bund zu ersetzen?
Die Bundesregierung wird den von der Thomas-Cook-Insolvenz in Deutschland betroffenen Pauschalreisenden ein einfaches, kostenfreies, onlinebasiertes Verfahren zur Abwicklung der Ausgleichszahlungen bereitstellen. Das schreibt sie in der Antwort (19/18515) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/17834). Ziel der Bundesregierung sei es, den Produktivbetrieb im Frühjahr aufzunehmen und den überwiegenden Teil der geltend gemachten Schäden bereits im Jahr 2020 zu regulieren. Angesichts der großen Anzahl von in Rede stehenden Reisebuchungen, deren Komplexitätsgrad im Einzelfall noch nicht bekannt sei, seien weitere Prognosen zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
Die freiwillige Ausgleichszahlung erfolge gegen Abtretung der Ansprüche der Pauschalreisenden gegenüber Dritten, insbesondere den betreffenden Reiseveranstaltern und der Zurich-Versicherung. Die Bundesregierung geht laut Antwort von einem Mittelbedarf von bis zu 225,25 Millionen Euro für die freiwillige Ausgleichszahlung aus. Hierzu kämen Kosten für die Abwicklung in Höhe von insgesamt bis zu 20 Millionen Euro sowie Rechtsverteidigungs- und Rechtsberatungskosten in Höhe von insgesamt bis zu 18,2 Millionen Euro.
Vorbemerkung der Fragesteller
Laut Medienberichten sind mehr als die Hälfte der registrierten Schadensfälle infolge der Insolvenz der deutschen Tochterunternehmen des britischen Reisekonzerns Thomas Cook inzwischen durch den zuständigen Kundengeldabsicherer Zurich Versicherung bearbeitet und reguliert worden. Die jetzt noch ausstehenden Fälle bedürfen nach Angaben der Versicherung einer aufwendigen Prüfung. Bundesregierung am 11. Dezember 2019 mitgeteilt hat, wird der Bund den Thomas-Cook-Kunden Schäden, die nicht von anderer Seite ausgeglichen werden, ersetzen.
In einem Interview mit dem Handelsblatt hat die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht am 27. Dezember 2019 erklärt, dass sich die Bundesregierung dafür im Gegenzug die Forderungen der Geschädigten abtreten lassen werde. Weiterhin wolle die Bundesregierung notfalls gerichtlich klären, ob die Zurich Versicherung die Kosten der Rückbeförderung zusätzlich zur Haftungssumme von 110 Mio. Euro zu tragen habe, was der Rechtsaufassung der Bundesregierung.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 26.05.20
Newsletterlauf: 06.08.20
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